„Staatsschutz“ jagt Patrioten nach Hissen von Deutschlandflaggen: Was ist erlaubt, was nicht?

Während Franzosen, Briten, Schweizer und Amerikaner ihren Patriotismus völlig unverkrampft mit Nationalflaggen an fast jeder Straßenecke zeigen, gilt das öffentliche Flaggen von Schwarz-Rot-Gold in Deutschland als verpönt. In Nordrhein-Westfalen jagt jetzt sogar der sogenannte „Staatsschutz“ Patrioten, die es gewagt hatten, im Sauerland gleich 40mal Flagge zu zeigen. Was ist eigentlich erlaubt, was nicht?

In der 6.000-Einwohnergemeinde Nachrodt-Wiblingwerde (Märkischer Kreis, Regierungsbezirk Arnsberg) waren über Nacht 40 Deutschlandfahnen aufgehängt worden. Prompt rückte der „Staatsschutz“ an, als habe eine terroristische Vereinigung ihre Spuren hinterlassen. Dabei wollten Bürger doch nur ihre Verbundenheit zu Deutschland zeigen, dies auch am örtlichen Funkturm. Ein Schild mit der Aufschrift „Nationalstolz ist kein Verbrechen“ hatte das sprichwörtliche Fass offenbar zum Überlaufen gebracht: Schwarz-Rot-Gold als Gefahr!

Der Staatsschutz wurde eingeschaltet, weil die Unbekannten über einen Zaun geklettert waren, um zum Funkturm zu gelangen. Hausfriedensbruch lautet der Vorwurf. Doch geht es wirklich um ein paar Zäune? Eher dürfte es wohl darum gehen, im schwarz-„grün“ regierten NRW ein Exempel gegen all jene zu statuieren, die es wagen, Heimatliebe oder gar Nationalstolz öffentlich zu demonstrieren.

Die Bürgermeisterin vermutet denn auch einen „rechten Hintergrund“. Auslöser der Aktion war offensichtlich, dass in sozialen Netzwerken derzeit eine „Aktion Flagge hissen“ und Hashtags wie #Hissdieflagge viral gehen.

Ein Land in der Identitätskrise

Was sagt es über ein Land aus, wenn das Zeigen der eigenen Nationalflagge quasi kriminalisiert wird? In jedem anderen Land der Welt wäre eine solche Reaktion wie in NRW undenkbar. In den USA, in Frankreich, in Großbritannien, in der Schweiz, in Norwegen – überall flattern Nationalflaggen wie selbstverständlich im Wind. Nur in Deutschland wird daraus ein Fall für den „Staatsschutz“. Ob dem wohl auch so gewesen wäre, wenn das neudeutsch-woke Staatssymbol der Regenbogenflagge gehisst worden wäre?

Diese Hysterie erinnert fatal an den Abend der Bundestagswahl 2013. Es gibt kein treffenderes Symbol der unseligen Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU) als jene Szene, in der sie dem damaligen, verdutzten CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe auf offener Bühne mit angewidertem Gesichtsausdruck die Deutschlandfahne entreißt und sie hinter den Kulissen entsorgen lässt.

Deutsche Flaggen-Gründlichkeit: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Aktion „#hissdieflagge“ trifft einen wunden, vom System unerwünschten Punkt. Sie zeigt, dass es hierzulande noch Menschen gibt, die sich nicht einschüchtern lassen von einer Politik, für die alles „Deutsche“ mindestens anrüchig, wenn nicht sogar verdächtig und strafbar ist. Ja, es gibt sie noch: Patriotische Bürger, für die Heimatliebe und Nationalstolz keine Verbrechen sind. Auch wenn System-Medien und weite Teile der Altparteien solche Gefühle höchst ungern sehen.

Die Bürger von Nachrodt-Wiblingwerde haben jedenfalls ein Zeichen gesetzt. Ein Zeichen, das Mut macht in einer Zeit, in der sich Duckmäusertum, Kleinmut und Verzagtheit wie zäher Schleim über das Land ausbreiten. Wenn jetzt sogar der „Staatsschutz“ ausrückt, dann beweist dies nur, wie nervös das System geworden ist. Wie sehr es die eigenen Bürger fürchtet, die es eigentlich „schützen“ sollte.

Damit stellt sich die Frage: Was ist beim „Flaggezeigen“ erlaubt und was nicht?

Ob im Fenster, am Balkon, auf einem Mast im Garten oder am Auto – das Hissen von Deutschlandflaggen etwa während der Fußball-Meisterschaft ist ein beliebter Ausdruck der Unterstützung und Freude. Dennoch gilt es, Regeln und Vorschriften zu beachten.

Rechtliche Grundlagen der Beflaggung in Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen der Beflaggung in Deutschland sind das Grundgesetz (Artikel 22 für die Bundesflagge), das Gesetz über die Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung.

Artikel 22 der Verfassung bestimmt als die Farben der Bundesflagge in breiten Querstreifen schwarz, rot und gold. Kleine Flaggenkunde am Rande: Es sind dies die Symbole für Einheit, Freiheit und Demokratie. Die Farben stammen ursprünglich aus der Zeit der Befreiungskriege ab 1813. Sie wurden von der frühen National- und Demokratiebewegung, die Einheit und Freiheit für das in viele Kleinfürstentümer zerstückelte Deutschland forderte, aufgegriffen und etabliert. Viele der Gründungsmitglieder hatten noch im Lützowschen Freikorps gegen Napoleon gekämpft. Die Soldaten trugen schwarz-rote Uniformen und goldene Knöpfe.

Es sind wichtige Unterscheidungen zu beachten:

Die Bundesflagge (ohne Adler) darf von jedermann frei verwendet werden, solange sie nicht verunglimpft wird. Die sogenannte Bundesdienstflagge hingegen mit dem Bundesadler ist bis auf wenige Ausnahmefälle generell den Bundesdienststellen vorbehalten.

Das Hissen der schwarz-rot-goldenen Deutschlandflagge (ohne Adler) durch Privatpersonen etwa am Fenster, auf dem eigenen Grundstück, in der Schrebergarten-Kolonie oder am Auto ist erlaubt. Gleiches gilt für  Firmen und Vereine.

WICHTIG: Die Fahne darf nicht die Verkehrssicherheit gefährden, Nachbarn nicht die Sicht nehmen und Sie müssen bei Mietwohnungen die Hausordnung beachten und ggf. den Vermieter fragen.

Aber auch bei der privaten Nutzung der sogenannten Bundesdienstflagge bzw. der Deutschlandflagge mit dem Bundeswappen gibt es Ausnahmen. Während nationaler Großereignisse, zum Beispiel Welt- oder Europameisterschaften, werden diese als Ausdruck der nationalen Zusammengehörigkeit im, wie es im Amtsdeutsch heißt, „sozialadäquaten Maß“ auch im privaten Bereich geduldet. In solchen Fällen wird in der Regel auch keine Ordnungswidrigkeit verfolgt.

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