Vor dem Landgericht Aschaffenburg (Nordbayern) hat das sogenannte Sicherungsverfahren gegen den Afghanen Enamullah O. (28), den zweifachen Messer-Killer von Aschaffenburg begonnen. Er kam in Fußfesseln. Ein „Sicherungsverfahren“ ist ein gerichtliches Verfahren, das statt eines regulären Strafprozesses geführt wird, wenn der Beschuldigte laut Gutachten schuld- oder verhandlungsunfähig ist.
Im Januar dieses Jahres hatte der Afghane im Aschaffenburger Schöntal-Park Yannis (†2) und Familienvater Kai-Uwe D. (†41) mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser erstochen, nachdem er sich laut Anklage mit „Motivierender Kampfmusik“ (Videotitel) auf seinem Handy in einen Blutrausch gesteigert hatte. Zu der Zeit war im Park eine Kita-Gruppe unterwegs.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überholte O. die Gruppe, riss Kindern Mützen und Schals vom Kopf, zog den zweijährigen Yannis aus dem Wagen – und stach mehrfach auf ihn ein. Kurz darauf griff er auch nach der gleichaltrigen Elin und verletzte sie schwer.
Kai-Uwe D., der mit seinem Sohn im Park unterwegs war, wollte helfen. O. erstach den mutigen Vater. Rentner Willi W. (72) eilte ebenfalls zur Hilfe. Auch er wurde von O. mit dem Messer angegriffen, überlebte zum Glück.
Nach der Tat flüchtete der Messer-Afghane durch den Park, wurde aber kurz darauf von der Polizei festgenommen.
Das Gericht prüft im Sicherungsverfahren, ob Enamullah O. für immer in der Psychiatrie bleiben muss. Wegen einer gutachterlich bescheinigten Schuldunfähigkeit droht ihm keine Haftstrafe, sondern die unbefristete Unterbringung. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.
Wieder Staatsversagen: Der im November 2022 eingereiste Afghane hätte längst nicht mehr auf freiem Fuß sein dürfen und abgeschoben gehört, nachdem er im August 2024 in seiner Unterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) mit einem Fleischerbeil auf eine Mitbewohnerin losgegangen war. Die Polizei ließ ihn trotzdem frei.