Schwarz-roter Rentenstreit um Beamtenbeiträge: Was will eigentlich die AfD?

Gerade einmal eine Woche im Amt, da fliegen bei Schwarz-Rot schon die Fetzen: Es geht um die sogenannte „Gerechtigkeitslücke“ bei der Rente.  Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Pläne der designierten SPD-Vorsitzenden, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, zurückgewiesen, dass künftig auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen.

Heftiger Widerstand kommt (wie nicht anders zu erwarten) vom Deutschen Beamtenbund (DBB). Der stellvertretende DBB-Vorsitzende Volker Geyer sagte im Deutschlandfunk, damit würde kein Problem der Rentenkasse gelöst. Er warb stattdessen dafür, versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die Mütterrente mit Steuergeldern zu finanzieren.

Welche Position vertritt die AfD bei diesem heißen Thema?

Die „Gerechtigkeitslücke“ wird unbestritten zu einer immer größeren sozialen Härte. Die steigende Altersarmut, ein sinkender Bundeszuschuss zur Rentenversicherung infolge zerrütteter Staatsfinanzen sowie die Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme verschärfen das Problem dramatisch.

Fakt ist: Wer in Deutschland nach 45 Arbeitsjahren in Rente geht, erhält 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsgehaltes. 2023 waren das im Schnitt 1.636 Euro.

Ein Beamter bekommt dagegen bereits nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent dessen, was er in den letzten zwei Jahren verdient hat. Die Durchschnittspension lag zuletzt bei 3.227 Euro.

Und: Staatsdiener erwerben bereits nach fünf Jahren eine Mindestpension in Höhe von 1.860 Euro, also deutlich mehr als im Schnitt die Rente für ein ganzes Arbeitsleben in der freien Wirtschaft beträgt.

Hinzu kommt: Die Beiträge für Beamte in die private Krankenversicherung fallen über Jahrzehnte deutlich niedriger aus als gesetzliche Beiträge. Für die Pflegeversicherung zahlen Beamte nur den hälftigen Beitragssatz.

Österreich hat daraus Konsequenzen gezogen. In der Alpenrepublik besteht eine generelle Pflichtversicherung in der Sozialversicherung. Die Höhe der Beiträge hängt vom Einkommen und der jeweiligen Versicherungsart ab. Wäre das auch ein Modell für Deutschland? Was sagt die AfD?

Die AfD möchte die eigenständige Altersversorgung der Beamten im Kern beibehalten, den Beamtenstatus allerdings nicht länger inflationieren.

Im Wahlprogramm der AfD von 2021 heißt es dazu: „Unsere Beamten sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich gut funktionierende Staatswesen. Die hohe Loyalität der Beamten beruht auch auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Darauf beruht die beamtenrechtliche Altersversorgung. Die AfD möchte sie deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei,  Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und deren Beitragsaufkommen gestärkt.“

Außerdem sieht ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion vor, die Rentenkassen von sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu befreien, wie es auch der Deutsche Beamtenbund fordert. Denn aus sozial- und familienpolitischen Gründen gewährt die Rentenversicherung auch Leistungen, für die keine entsprechenden Beiträge gezahlt wurden. Dazu gehören etwa der Grundrentenzuschlag und die Mütterrente.

Die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen betragen inzwischen weit mehr als 100 Milliarden Euro!

Was ist mit den Selbständigen?

Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) möchte, dass künftig auch die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrike Schielke-Ziesing, lehnt das ab. Sie erklärte: „Mitten in einer selbst verschuldeten, schweren Wirtschaftskrise sollen nun ausgerechnet die Selbstständigen bluten – diejenigen, die mit viel persönlichem Risiko den Laden am Laufen halten. Viele denken längst ans Aufhören, Auswandern oder daran, ihr Unternehmen herunterzufahren. Eine eigenverantwortliche Altersvorsorge für Selbstständige ist durchaus sinnvoll. Wer jedoch eine Zwangsverrentung im Hau-Ruck-Verfahren will, betreibt wirtschaftlichen Selbstmord für einen kurzfristigen statistischen Effekt.“

Ganz anders sehe es allerdings bei den Abgeordneten aus. Deren Einbeziehung in die Rentenversicherung „wäre ein Zeichen echter Verantwortungsübernahme“, meint die AfD-Rentenexpertin und erinnert daran, dass die AfD-Bundestagsfraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode einen konkreten Vorschlag zur Einbeziehung der Abgeordneten vorgelegt hat (Bundestagsdrucksache 20/10730). Damals habe die SPD diesen Vorschlag abgelehnt. „Dass ausgerechnet sie nun den großen Aufschlag inszenieren will, ist schon bemerkenswert“, wundert sich Ulrike Schielke-Ziesing.

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