Das Skandal-Urteil des Bamberger Amtsgerichts gegen den Herausgeber und Chefredakteur des national-konservativen Online-Portals Deutschland-Kurier, David Bendels, hat jetzt auch den Deutschen Bundestag erreicht. In einer sogenannten Kleinen Anfrage „zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte“ verlangt die AfD-Bundestagsfraktion u.a. ausführlich Aufklärung darüber, was die – ab jetzt – Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bewogen habe, Anzeige gegen Bendels „wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten“.
Bendels war Anfang vom Amtsgericht Bamberg wegen Politiker-Verleumdung gemäß § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war ein satirisches Meme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“). Das noch nicht rechtskräftige Skandal-Urteil sorgte und sorgt noch immer für Empörung – nicht nur in Deutschland, sondern u.a. in den USA und Großbritannien.
Der britische „Economist“, das weltweit führende Wirtschaftsmagazin mit einer Auflage von 1,4 Millionen Exemplaren, nahm die Causa Bendels zum Anlass für einen besorgten Artikel über das Thema Meinungsfreiheit in Deutschland. Vertreter der US-Regierung, darunter Präsidentenberater Elon Musk, zeigten sich entsetzt. In Deutschland schrieb die „Welt“: „Ein Urteil wie aus einer Diktatur!“
So schickt denn auch die AfD-Bundestagsfraktion in ihrer Anfrage an die Regierung voraus: „Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit erhebliche Debatten ausgelöst. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit noch gewahrt ist, wenn kritische oder satirische Darstellungen politischer Amtsträger auf Betreiben von Regierungsmitgliedern strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.“
Auf diese neun Fragen muss die Merz-Regierung antworten
Die Anfrage der AfD bringt Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) gleich in den ersten Tagen seiner Amtszeit unter Druck. Denn er als neuer Innenminister muss die Fragen beantworten. In einem neun Punkte umfassenden Katalog will die AfD-Fraktion konkret wissen:
- Was war der Beweggrund der Innenministerin Nancy Faeser, Anzeige gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers David Bendels wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten?
- Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, dass die satirische Bildmontage des Chefredakteurs des Deutschland-Kuriers David Bendels im unmittel-baren Kontext „mit Faesers eigener Ankündigung stand, gegen aus ihrer Sicht stattgefundene Staatsverunglimpfung vorzugehen“?
- Sind der Bundesregierung aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire bekannt, und wenn ja, welche und standen diese aus der Sicht der Bundesregierung nicht im Konflikt mit dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit?
- Sind der Bundesregierung vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer Länder bekannt, und wenn ja, welche Länder sind das und in welchem Jahr gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Verurteilungen und wie werden diese aus der Sicht der Bundesregierung auf das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit beurteilt?
- Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder, deren Strafrecht eine besondere Strafbarkeit für die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung speziell von Politikern vorsieht, und wenn ja, welche Länder sind das?
- Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Chefkommentators und Ressortleiters Meinungsfreiheit bei der WELT bekannt, dass es „ein Urteil wie aus einer Diktatur“ sei, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Auffassung eine eigene Auffassung gebildet und was entgegnet sie dieser journalistischen Einschätzung?
- Sieht die Bundesregierung in Bundesministerin Faesers Ankündigung, „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, einen Konflikt zum Recht auf freie Meinungsäußerung, das verfassungsgeschichtlich als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat entstand, und wenn ja, wie wird dieser Konflikt nach Ansicht der Bundesregierung aufgelöst?
- Hält sich die Bundesregierung weiterhin an Faesers Leitsatz „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ fest, und wenn nicht, wann genau und in welcher Form wurde diese Ansage revidiert?
- Was war der Beweggrund der Bundesministerin des Innern und für Heimat Faeser, die Compact-Magazin GmbH im Juli 2024 zu verbieten, und wie wird dieses Vorgehen im Nachhinein beurteilt im Hinblick auf ein künftiges mögliches Vorgehen der Bundesregierung gegen kritische Medienorgane?
Fraktionen können durch eine sogenannte Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Diese Form der Anfragen wird vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. Die namentlich von den AfD-Bundestagsabgeordneten Achim Köhler, Rainer Rothfuß und Martin Sichert im Namen der gesamten AfD-Fraktion eingebrachte Anfrage haben die Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla unterschrieben.