Skandal-Urteil gegen David Bendels: Matthias Helferich (AfD) zeigt Richter wegen Rechtsbeugung an!

Der Dortmunder AfD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Matthias Helferich hat den Bamberger Amtsrichter Martin Waschner wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach Paragraf 339 des Strafgesetzbuches (StGB) bei der Staatsanwaltschaft Bamberg angezeigt.

Waschner hatte vor gut einer Woche DK-Chefredakteur David Bendels wegen einer Faeser-Satire zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt und zudem zur Bewährungsauflage gemacht, Bendels müsse einen Entschuldigungsbrief an die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schreiben.

„Ein Urteil wie aus einer Diktatur“ kommentierte etwa die Tageszeitung „Welt“. Eine „Innovation aus der Sondergerichtszone Bamberg“, stellte Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer mit Blick auf den geforderten Entschuldigungsbrief fest.

„Von Recht und Gesetz entfernt“

Martin Waschner: Der Richter (Amtsgericht Bamberg) verurteilte DK-Chef David Bendels wegen eines kritischen Faeser-Memes zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung

In seiner Anzeige gegen Amtsrichter Waschnergeht Helferich zunächst auf die seiner Ansicht nach nicht nachvollziehbare Urteilsbegründung Waschners ein, wonach für den unbefangenen Leser nicht erkenntlich gewesen sein soll, dass es sich bei dem von Bendels veröffentlichten Bild um ein sogenanntes Meme und somit um eine veränderte Version eines Bildes zur Kritik an der Politik Nancy Faesers gehandelt habe.

Der AfD-Politiker verweist sodann darauf, dass das Urteil in der öffentlichen Wahrnehmung für großes Unverständnis gesorgt habe und zitiert namhafte Juristen sowie Medienstimmen.

Helferich schreibt in seiner Strafanzeige: „Es ist nicht auszuschließen, dass der Richter sich durch sein Urteil bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Dabei mag Waschner die Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht mindestens für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben und hat dadurch bei einer Partei – dem Angeklagten David Bendels – eine Schlechterstellung herbeigeführt. Diese Annahme wird durch die Beobachtung gestützt, dass das Urteil der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und übergeordneter Gerichte im Widerspruch steht.“

Politische Verblendung?

Staatsanwalt Alexander Baum (Amtsgericht Bamberg) vertrat die Anklage gegen DK-Chef David Bendels

Zusammenfassend stellt Jurist Helferich in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bamberg fest: „Es handelt sich bei dem Urteil also nicht um eine lediglich gerade nicht mehr vertretbare Rechtsanwendung, sondern um einen Fall, in dem sich der Richter aus (vermutlich politischer) Verblendung heraus in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Durch den Urteilsspruch ist der Nachteil zulasten des Angeklagten David Bendels bereits eingetreten. Die Verjährung ist gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB noch nicht eingetreten. Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mir den Eingang der Anzeige gem. Nr. 9 Abs. 1 RiStBV zu bestätigen.“

Lesen Sie jetzt die vollständige Strafanzeige HIER:

Betreff: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO gegen Herrn Martin Waschner wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 07.04.2025 sprach Herr Martin Waschner als verantwortlicher Richter am Amtsgericht Bamberg den angeklagten Journalisten David Bendels auf Strafantrag durch Nancy Faeser der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gem. § 188 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer siebenmonatigen Haftstrafe. (Urteil: vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).

Das Urteil markiert einen einzigartigen Vorgang. Damit droht einem Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland das erste Mal eine Haftstrafe wegen vermeintlicher Politiker-Verleumdung.

Herr Martin Waschner begründet sein Urteil laut Medienberichten damit, dass nach seiner Bewertung für den unbefangenen Leser nicht erkenntlich gewesen sei, dass es sich bei dem von Bendels veröffentlichten Bild um ein sog. Meme und somit um eine veränderte Version eines Bildes zur Kritik an der Politik Nancy Faesers gehandelt habe.

So hat Martin Waschner unterstellt, der Journalist David Bendels habe bewusst falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, um Nancy Faeser verächtlich zu machen.

In der öffentlichen Wahrnehmung hat das Urteil bereits für großes Unverständnis gesorgt:

So kommentierte der Augsburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Josef Franz Lindner auf der Plattform X[1]: „Es reicht allmählich! Ein Staat, der für ein für jeden erkennbar satirisches Meme Freiheitsstrafe verhängt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Er wird zum totalitären Staat.“

WELT-Chefkommentator Andreas Rosenfeld schrieb[2] von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“.

Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel sagte in einem Interview über Martin Waschner: „Dieser Mann ist – jedenfalls mit diesem Urteil – eine konkrete gegenwärtige Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Nicht weniger als das.“[3]

Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki stellte auf X[4] fest: „Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist dies wahrlich ein schandhaftes Urteil. WK“.

In diesen Reaktionen zeigen sich bereits Anhaltspunkte, die den Verdacht auf eine Rechtsbeugung durch Martin Waschner nahelegen. Zum einen scheint die Wertung Waschners, der unbefangene Leser habe das Meme nicht als solches erkennen können, sondern fälschlich annehmen müssen, es handele sich um ein Originalfoto, in starkem Widerspruch zu den Wertungen der Öffentlichkeit und unter juristischen Fachleuten zu stehen.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Richter sich durch sein Urteil bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Dabei mag Waschner die Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht mindestens für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben und hat dadurch bei einer Partei – dem Angeklagten David Bendels – eine Schlechterstellung herbeigeführt. Diese Annahme wird durch die Beobachtung gestützt, dass das Urteil der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und übergeordneter Gerichte im Widerspruch steht.

Es handelt sich bei dem Urteil also nicht um eine lediglich gerade nicht mehr vertretbare Rechtsanwendung, sondern um einen Fall, in dem sich der Richter aus (vermutlich politischer) Verblendung heraus in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Durch den Urteilsspruch ist der Nachteil zulasten des Angeklagten David Bendels bereits eingetreten. Die Verjährung ist gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB noch nicht eingetreten.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mir den Eingang der Anzeige gem. Nr. 9 Abs. 1 RiStBV zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Helferich

[1]https://x.com/JosefFLindner/status/1909619032283619517(abgerufen am 11.04.2025).

[2]https://www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html (abgerufen am 11.04.2025).

[3] https://apollo-news.net/haftstrafe-wegen-faeser-satire-joachim-steinhoefel-im-gespraech/ (abgerufen am 11.04.2025).

[4]https://x.com/KubickiWo/status/1909627927605485936(abgerufen am 11.04.2025).

[ Quelle: https://matthiashelferich.de/aktuelles/dat-jibt-ne-anzeige/ ]

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