Schwarz-roter Koalitionsvertrag steht: So geht es weiter – Wird Esken doch noch Ministerin?

Das letzte Wort darüber, ob die schwarz-rote Koalition zustande kommt, haben jetzt bei der SPD die Mitglieder und bei den Unionsparteien die Gremien. Aufhorchen lässt, dass laut Saskia Esken die SPD-Basis nicht, wie vielfach verlangt worden war, auch über die personelle Besetzung der Ministerposten abstimmen darf.

Das hat hinter den Hauptstadt-Kulissen zu Spekulationen geführt. Soll die in der Partei unbeliebte Co-Vorsitzende doch noch mit einem Ministerposten belohnt werden? Auf den bisher in der Hauptstadt kursierenden Namenslisten steht der Name von Esken nicht.

CSU macht den Anfang

Als erste Partei der verabredeten künftigen Bundesregierung stimmte heute (10.April) die CSU über den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen zu. Dazu waren der Parteivorstand, die CSU-Landesgruppe im Bundestag sowie die bayerische Landtagsfraktion zu einer Schaltkonferenz zusammengekommen.

Die Schwesterpartei CDU stimmt erst am 28. April auf einem sogenannten Kleinen Parteitag über den Koalitionsvertrag ab.

SPD befragt bis zum 29. April Mitglieder

Kritisch könnte es noch bei der SPD werden. Die Sozialdemokraten haben für die Zeit vom 15. bis zum 29. April ein Mitgliedervotum angesetzt. 358.000 Genossinen und Genossen sind zur Teilnahme aufgerufen. Sie werden per Post angeschrieben, die Abstimmung soll dann digital erfolgen.

Der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil gab sich zuversichtlich, dass die Basis den Koalitionsvertrag billigen werde. Er sei sich sicher, dass die SPD „wie immer Verantwortung für Deutschland“ übernehmen werde, sagte er in der ARD.

Kanzler-Wahl am 7. Mai?

Sobald alle drei Parteien den Koalitionsvertrag gebilligt haben, wird er offiziell unterzeichnet. Als nächstes steht im 21. Deutschen Bundestag die Wahl des Bundeskanzlers an. Dafür ist der 7. Mai im Gespräch. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache im Plenum gewählt. Er – in diesem Fall voraussichtlich der CDU-Vorsitzende Merz – benötigt die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316. CDU/CSU und SPD verfügen über eine Mehrheit von nur 13 Stimmen. Es wird mit Abweichlern auf beiden Seiten gerechnet.

Nach der Wahl (so sie denn zustande kommt) geht es ins Schloss Bellevue, wo der gewählte Kanzler vom Bundespräsidenten seine Ernennungsurkunde erhält. Anschließend kehrt er in den Bundestag zurück, leistet dort seinen Amtseid und macht sich noch einmal auf zum Schloss Bellevue – diesmal in Begleitung seines künftigen Kabinetts, dessen Mitglieder vom Bundespräsidenten ernannt werden.

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