René Springer (AfD): Staat zahlt „Bürgergeld“ auch für gesuchte Kriminelle!

Es ist kein verspäteter Aprilscherz: Das sogenannte „Bürgergeld“ erhalten auch Straftatverdächtige, die mit Haftbefehl gesucht werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 20/14630) hervorgeht.

Darin heißt es, der Erlass eines Haftbefehls sei kein Hinderungsgrund für die Weiterzahlung der Stütze. Es findet zudem kein Datenabgleich zwischen den Staatsanwaltschaften und den Jobcentern statt.

Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Es ist den Steuerzahlern ohnehin kaum noch zu vermitteln, dass das Bürgergeld faktisch zum Migrantengeld geworden ist. Dass nun aber auch noch per Haftbefehl gesuchte Personen staatlich alimentiert werden und ihnen damit die ‚Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben‘ ermöglicht werden soll, klingt wie ein schlechter Witz – ist aber Realität.“

Springer fordert: „Wer per Haftbefehl gesucht wird, darf keine staatlichen Leistungen erhalten.“

Denn: „Wir sprechen hier von Menschen, die sich der Strafverfolgung entziehen, häufig untertauchen und für die Jobcenter faktisch nicht mehr erreichbar sind – und auch jederzeit festgenommen werden können. Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist in solchen Fällen illusorisch. Es ist moralisch fragwürdig und politisch unverantwortlich, mutmaßliche Straftäter mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen – gerade im Hinblick auf den Opferschutz.“

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