Willkür-Staat: Union und SPD wollen bei „Hass und Hetze“ Wahlrecht entziehen!

Union und SPD wollen u.a. „Hass und Hetze“ schärfer bekämpfen. Als Hebel soll der Straftatbestand der Volksverhetzung dienen. Im Fokus stehen Bewerber für politische Ämter, denen künftig das passive Wahlrecht entzogen werden könnte. Juristen warnen, dass diese Pläne zu weit gehen.

Wer mehrfach wegen angeblicher Volksverhetzung verurteilt wird, dem drohen künftig womöglich weitreichende Folgen. Im Rahmen der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen sind offenbar auf Betreiben der SPD Verschärfungen geplant, die staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen. Das Abschlusspapier der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“, das der „Welt“ vorliegt, sollte jedenfalls alle Alarmglocken schrillen lassen!

„Resilienzstärkung der Demokratie“

Konkret schlagen die „Fachpolitiker“ von Union und SPD vor, bei mehrmaliger Verurteilung wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Bewerber um ein Mandat könnten dann nicht mehr in ein Parlament gewählt werden – weder auf Bundesebene, noch auf Landesebene und auch nicht auf kommunaler Ebene!

„Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“, heißt es im Abschlusspapier, aus dem die „Welt“ zitiert. Weiter: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“

Außerdem wolle man prüfen, „inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“

Juristen sind entsetzt

Experten befürchten, dass eine weitere Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen Beschuldigte treffen könnte, die gar keine gefährlichen Hetzer sind.

„Ich habe grundsätzliche Zweifel, ob man die Resilienz der Demokratie mit den Mitteln des Strafrechts stärken kann“, sagte der emeritierte Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart gegenüber der „Welt“. Das Strafrecht sollte „immer Ultima Ratio“ sein, es ersetze nicht die politische Auseinandersetzung. Beim Straftatbestand der Volksverhetzung gehe es „nicht darum, bestimmte Auffassungen oder Meinungen zu unterdrücken“, warnte Degenhart und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts. Schon in seiner jetzigen Form sei der Paragraf „nicht unproblematisch“. Mehr noch als bisher bestehe künftig die Gefahr, dass er „missbräuchlich eingesetzt werden kann, um die Meinungsfreiheit zu beschränken.“

Auch der Deutsche Anwaltverein mahnte zu Zurückhaltung.

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