Schulden-Orgie: Entscheidung über Eilanträge gegen Bundestags-Sondersitzungen verzögert sich

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dengeplanten zwei Bundestags-Sondersitzungen über die historisch beispiellose Schulden-Orgie von Union und SPD könnte noch einige Tage auf sich warten lassen. Bisher war erwartet worden, dass sie noch vor der ersten Sondersitzung am Donnerstag (13. März) kommt.

Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Entscheidung werde vor dem 18. März fallen. An diesem Tag soll in zweiter und dritter Lesung ebenfalls im Rahmen einer Sondersitzung des Parlaments über eine Grundgesetzänderung abgestimmt werden, die für die Verabschiedung des sogenannten Finanzpakets erforderlich ist. Dagegen haben AfD und Linkspartei geklagt.

Am 13. März soll im Parlament die erste Lesung des Gesetzentwurfs stattfinden. Dieser wird bislang von den Grünenabgelehnt, deren Zustimmung für das Zustandekommen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nötig ist.

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