Der Deutsche Bundestag kann auch in seiner alten Zusammensetzung über notwendige Grundgesetzänderungen im Zusammenhang mit der geplanten Schulden-Orgie von Union und SPD abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies dagegen gerichtete Eilanträge von AfD und Linke zurück.
Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst durch den Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.(Az. 2 BvE 2/25 u.a.).
Mit der Entscheidung ist der Weg zur Einberufung der entscheidenden Sitzung am kommenden Dienstag (18. März) frei. Dann soll mit den Stimmen von Union, SPD und „Grünen“ ein Billionen-Finanzpaket verabschiedet werden. Für die Pläne von Union und SPD muss das Grundgesetz geändert werden. Dies bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. AfD und Linke bedauerten die Karlsruher Entscheidung.
Juristisch könnte der Schulden-Coup durch das höchste Gericht aber immer noch aufgehoben werden, weil Karlsruhe in der Sache selbst nicht entschieden hat, sondern lediglich festgestellt hat, dass der alte Bundestag noch voll geschäftsfähig sei.