Muss Merz in den Knast? Anwalt stellt Strafanzeige wegen Wählertäuschung!

Wer bei Google die Worte eingibt „Ist Wählertäuschung strafbar“, wird schnell fündig und stößt auf Paragraf 108a des Strafgesetzbuches (StGB). In dieser Einzelnorm heißt es: „(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.“

Kein Kavaliersdelikt

Jetzt hat der Münchner Rechtsanwalt Mathias H. Markert gegen den Wahlbetrüger Friedrich Merz Strafanzeige und Strafantrag nach § 108a StGB gestellt. Denn: Wählertäuschung ist kein Kavaliersdelikt. Friedrich Merz und die CDU/CSU stehen im Verdacht, genau das getan zu haben. Das Strafgesetzbuch lässt da wenig Spielraum.

Merz hatte im Wahlkampf versprochen, er werde die illegale Migration „stoppen“, das Messerstechen und Todfahren in Deutschland „beenden“. Er versprach de facto geschlossene Grenzen, redete von Ausgabendisziplin, von Null-Toleranz gegenüber „linker Spinnerei“. Damit verhalf er der Union zum Wahlsieg.

Wie versprochen, so gebrochen!

CDU/CSU und SPD haben in dieser Woche förmliche Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Dabei geht es auch um eine „Migrationswende“ – nur anders, als sie Merz den Wählern im Wahlkampf vorgegaukelt hatte:

Ausreisepflichtige sollen Deutschland nicht verlassen, und jedes Jahr sollen 500.000 Migranten einwandern dürfen. Diese Forderung der SPD ist offiziell Bestandteil der Koalitionsverhandlungen, auf die sich CDU und CSU eingelassen haben.

Von langer Hand geplant

Wer sagt, er werde die Migration stoppen, aber das Gegenteil tut, der täuscht die Wähler. Wer von eiserner Haushaltsdisziplin spricht und dann einen Schuldenberg in der historisch beispiellosen Höhe von einer Billion Euro auftürmen will, der täuscht erneut. Und wer so ins Kanzleramt will, täuscht bewusst und vorsätzlich. Denn laut „Stern“-Recherchen hat Merz seinen Schuldencoup von langer Hand geplant. Das alles ist nach den Buchstaben des Strafgesetzbuches strafbar! So sieht es auch der Münchner Rechtsanwalt Mathias H. Markert.

Mit Schreiben vom 9. März stellte der Jurist aus Bayern Strafanzeige und Strafantrag gegen CDU-Chef Friedrich Merz bei der Berliner Staatsanwaltschaft gem. § 108a StGB. Der Kernsatz der Anzeige lautet: „Der Beschuldigte steht im Verdacht, durch vorsätzliche Täuschung Wählerinnen und Wähler dazu gebracht zu haben, ihre Stimme zugunsten der CDU abzugeben, obwohl er die im Wahlkampf gemachten Versprechen nicht einzuhalten beabsichtigte und diesen Aussagen noch vor der Konstituierung eines neuen Bundestages mit ihm als Kanzler rückgängig zu machen versucht.“   

Das vollständige Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft ist unter diesem Link einsehbar:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/03/gegen-friedrich-merz-cdu-strafanzeige.html

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