Juristisches Neuland: BSW klagt direkt vor dem Verfassungsgericht gegen das Ergebnis der Bundestagswahl

Die Wagenknecht-Partei  BSW hat das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.Februar mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das höchste Gericht in Karlsruhe betritt damit juristisches Neuland.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar war das BSW äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Wagenknecht-Partei 0,03 Prozent oder rund 13.400 Stimmen.

Schon kurz nach der Wahl hatte Sahra Wagenknecht rechtliche Schritte angekündigt. Ein Kritikpunkt waren zunächst die Auslandsdeutschen, die ihre Briefwahlunterlagen teils zu spät bekommen hatten. Außerdem sollen einzelne Stimmen in manchen Wahllokalen statt dem BSW einer Kleinpartei mit ähnlichem Namen („Bündnis Deutschland“) zugerechnet worden sein.

Nun haben BSW-Mitglieder und Wahlberechtigte Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass die Stimmen bundesweit neu ausgezählt werden. Außerdem soll das höchste Gericht verhindern, dass vor einer Neuauszählung das amtliche Endergebnis vom Bundeswahlausschuss festgestellt wird. Das war bislang für Freitag (14. März) geplant.

Juristisches Neuland

Die Feststellung des Wahlergebnisses und mögliche Wahlprüfungsverfahren sind eigentlich klar geregelt. Zunächst muss der Wahlausschuss des Bundestages das Wahlergebnis feststellen. Dann ist eine Wahlprüfung möglich. Die findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Ausnahmen davon sieht das Grundgesetz nicht vor.

Für die Wahlprüfung ist in der ersten Stufe ein Einspruch beim Deutschen Bundestag nötig. Den kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl einlegen. Für die Prüfung hat der Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss eingerichtet. Die letzte Entscheidung über die Einsprüche trifft das Parlament in der Regel durch Sammel-Abstimmung selbst.

Gegen die Entscheidung des Bundestags können sich Betroffene normalerweise erst in einem zweiten Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht wehren. Karlsruhe klärt dann endgültig, ob ein Einspruch berechtigt und die Wahl fehlerhaft war.

Mit ihren Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen wollen die BSW-Kläger den Rechtsweg nun abkürzen und hoffen auf eine sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Ihr Argument: Ist das Wahlergebnis erst einmal amtlich festgestellt und würde erst nachträglich neu ausgezählt, hätte das erhebliche politische Auswirkungen. Außerdem sei das Ergebnis und das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde im Fall des BSW besonders knapp.

Karlsruhe müsste dafür das zweistufige Verfahren ausnahmsweise aufsetzen. Solche Ausnahmen sind nach Einschätzung von Verfassungsjuristen zwar denkbar, die Hürden dafür seien aber besonders hoch.

Über die Eilanträge müsste das Bundesverfassungsgericht bis Freitag entscheiden. Denn schon am 14.März soll der Wahlausschuss des Bundestages das amtliche Endergebnis feststellen.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge