Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die von Union und SPD geplante Schulden-Orgie wegen der damit verbundenen deutlich höheren Staatsverschuldung scharf kritisiert. „Die Gesetzentwürfe verstärken die Verschuldungsdynamik des Bundes noch einmal deutlich“, heißt es in einem Prüfbericht der Bonner Bundesbehörde.
Es geht dabei um das Vorhaben, Verteidigungsausgaben teilweise von der Schuldenbremse auszunehmen, diese für die Bundesländer zu lockern sowie ein kreditfinanziertes sogenanntes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro einzurichten. Dies würde es ermöglichen, „die immer drängenderen Konsolidierungserfordernisse des Bundeshaushalts weiter hinauszuschieben“, heißt es in der Stellungnahme des BRH.
Die Folge seien „langfristige, hohe Zinsausgaben“, warnen die Rechnungsprüfer weiter. Allein die Zinsen für die beiden Pakete würden die Flexibilität des normalen Haushalts weiter einschränken, dies sei ein „volkswirtschaftliches und soziales Risiko“. Verlangt wird daher „ein durchgreifender Konsolidierungsplan“.
Der BRH fordert, verteidigungs- und sicherheitspolitische Kern- und Daueraufgaben grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen unter Einhaltung der bisherigen Schuldenregel zu finanzieren. Durch die vorgesehenen Ausnahmen drohe hingegen die Schuldenbremse, „ihre materielle Substanz und ihre Schutzwirkung für künftige Generationen einzubüßen“.
Rechnungshof lehnt Sondervermögen für Infrastruktur ab
Mögliche zusätzliche Zinsausgaben als Folge der Pläne von Union und SPD werden in dem Bericht auf bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. „Je nach Ausgestaltung wären in den nächsten zehn Jahren weitere Schulden in Höhe von über einer Billion Euro möglich, zusätzlich zu den bestehenden Schulden des Bundes von 1,7 Billionen Euro“, warnen die Rechnungsprüfer.
Das von Union und SPD geplante Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur lehnt der Bundesrechnungshof grundsätzlich ab. „Auch die Gewährleistung der öffentlichen Infrastruktur sollte als Kern- und Daueraufgabe aus den laufenden Einnahmen bestritten werden“, heißt es in dem Text. Zudem eröffneten die Planungen von Union und SPD sogar die Möglichkeit, bislang aus dem Kernhaushalt finanzierte Investitionen in das sogenannte Sondervermögen zu verlagern und die frei werdenden Gelder dann für konsumptive Zwecke einzusetzen, gibt der BRH zu bedenken.