Weil er Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide „Grüne“) als „boshafte Versager“ kritisierte, droht einem Rechtsanwalt aus Niedersachsen Berufsverbot!
Tief beeindruckt von der Rede des amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz schrieb Rechtsanwalt Markus Roscher aus Braunschweig danach auf X: „Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen ,Unzuverlässigkeit‘) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüft sogar meine Zulassung.“
Als besonders problematisch sieht Roscher, der 2017 in Paderborn als AfD-Kandidat für den Deutschen Bundestag angetreten war, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches in seiner seit April 2021 geltenden Fassung. Demnach ist es strafbar, eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ so zu beleidigen, dass ihr „öffentliches Wirken erheblich“ erschwert wird.
Roscher sagte der „Bild“-Zeitung: „Nach dem Paragrafen wurde ich verurteilt. Der ist ein Skandal für die Meinungsfreiheit. Der wird in den letzten zwei Jahren unglaublich oft angewendet, ich weiß das von vielen anderen Betroffen. So ein Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist eines demokratischen Staates unwürdig!“
Im Strafbefehl heißt es, Roscher habe die Politiker als „korrupt, dumm“ und „arrogant“ dargestellt, das sei eine „Schmähkritik“ und würde Politiker an ihrem „politischen Vorkommen“ erheblich behindern.
Berufsverbot – hatten wir das nicht schon mal?
Anwalt Roscher ist davon überzeugt, dass der Strafbefehl politisch motiviert war. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete das Urteil über 60 Tagessätze denn auch prompt an die Kreispolizeibehörde weiter. Die prüft jetzt, ob Roscher deshalb sein kleiner Waffenschein entzogen werden soll.
Nicht nur das: Das Urteil ging auch an die Rechtsanwaltskammer Kassel, dann nach Braunschweig, wo der Jurist inzwischen lebt. Roscher: „Wenn ich jetzt noch mal das Gleiche oder Ähnliches behaupte und eine Verurteilung bekomme, die über 90 Tagessätze geht, kann ich meine Zulassung verlieren. Dann kriegt man als 61-jähriger Rechtsanwalt noch ein Berufsverbot!“
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