Eine Gruppe von Abgeordneten der Altparteien, die auf Betreiben des ausgeschiedenen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz interfraktionell einen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen wollte, kann sich ihre angebliche Beweissammlung sonst wo hinstecken. Denn: Mit dem Zusammentritt des 21. Deutschen Bundestages Ende März werden alle Anträge aus dem Vorgänger-Parlament gegenstandslos – sie fallen in der Amtssprache „der Diskontinuität anheim“. Viele Unterzeichner, vor allem aus den Reihen von SPD und „Grünen“, gehören dem neuen Bundestag zudem nicht mehr an.
Die Initiative für einen Verbotsantrag war im vergangenen Jahr über Monate vorbereitet worden. Von Anfang an war klar, dass das Vorhaben nur eine Chance haben würde, wenn der Bundesverfassungsschutz die Partei von einem „Verdachtsfall“ hochstufen würde auf die Bewertung „gesichert extremistisch“.
Noch im Oktober 2024 hatte der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang (CDU), eine solche Hochstufung angedeutet. Doch diese blieb ebenso aus wie ein angekündigtes Gutachten.