Noch immer schockiert die erschütternde CBS-Doku über feixende deutsche „Hassrede“-Staatsanwälte viele Amerikaner und Menschen in aller Welt, da greift Tech-Milliardär und Präsidenten-Berater Elon Musk in die eskalierende Debatte über Meinungsfreiheit zwischen den USA und Deutschland ein: Sein Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht juristisch gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts und gegen die Bundesregierung vor!
Hintergrund: Das Landgericht Berlin hatte einer Klage zweier linksgrüner NGO’s gegen X stattgegeben. „Democracy Reporting International“ (DRI) und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) setzten im Eilverfahren durch, DRI bis kurz nach der Bundestagswahl unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren. Die Klage stützte sich auf den Maulkorb-Erlass „Digital Services Act“ (DSA) der EU. DRI wird nach eigenen Angaben u. a. vom Auswärtigen Amt (3,1 Mio. Euro) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) des Bundes (82.040 Euro) gefördert.
X geht gegen das Urteil vor, wie die Abteilung für Globale Regierungsangelegenheiten des Kurznachrichtendienstes mitteilte. Die Entscheidung „eines Richters des Landgerichts Berlin“ untergrabe „unser Grundrecht auf ein faires Verfahren in eklatanter Weise“ und bedrohe „die Datenschutzrechte und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer“, heißt es in der Erklärung von X.
Konkret wehrt sich das Musk-Unternehmen dagegen, für ein „angebliches Forschungsprojekt im Vorfeld der deutschen Wahl“ uneingeschränkten Zugriff auf die Echtzeitdaten von X über alle Benutzerbeiträge auf der Plattform zu erteilen. Der Konzern habe keine Möglichkeit erhalten, in dem Verfahren Stellung zu beziehen. „Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf rechtliches Gehör dar“, moniert der Kurznachrichtendienst, der dem zuständigen Richter Befangenheit vorwirft.
Klagen auch gegen die Bundesregierung
Das Unternehmen von Elon Musk geht auch gegen die deutsche Bundesregierung vor. Innerhalb der Europäischen Union stelle Deutschland „die meisten rechtlichen Forderungen nach Benutzerdaten an X, wobei sich etwa 87 Prozent dieser Forderungen auf Rededelikte beziehen“, heißt es weiter.
X hält diese Anforderungen für rechtswidrig und kündigte Klagen vor Bundes- und Landesgerichten an, „um die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre und Meinungsfreiheit unserer Benutzer anzufechten“.
Zuletzt hatte US-Vizepräsident J.D. Vance in seiner epochalen Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz Deutschland und Europa Einschränkungen bei der Meinungsfreiheit vorgeworfen. Er kritisierte insbesondere die Verfolgung von angeblicher Hasskriminalität im Netz durch die deutsche Justiz.
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