Asyl-Versagen: Schwarzafrikanischer Trans-Killer war seit 2021 ausreisepflichtig!

Mit zwei Messerstichen tötete der schwarzafrikanische Transsexuelle Hilton Henrico G. (38) laut Anklageschrift im Mai 2024 einen aus Syrien stammenden Wachmann seiner Potsdamer Asylunterkunft. Jetzt kommt heraus: Der Südafrikaner hätte schon 2021 abgeschoben werden müssen. Doch die städtische Ausländerbehörde verhinderte das.

Seit dieser Woche steht G. wegen Totschlags vor dem Potsdamer Landgericht. Verhandelt wird eine weitere Gewalttat:

Laut Anklage soll der abgelehnte Asylbewerber schon im Februar 2023 in einem Übergangswohnheim „eine andere Person mit einem Messer am Arm verletzt haben“.

Aber der transsexuelle Messer-Mann wurde von der Ausländerbehörde weiterhin geduldet. Dabei hätte der Südafrikaner längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen, berichtet die „Bild“-Zeitung.

„Seit Mai 2021 war G. sofort vollziehbar ausreisepflichtig“, wird Matthias Vogt vom Verwaltungsgericht Cottbus zitiert. Er sagt: „Damals haben wir seinen Eilantrag gegen die Ablehnung seines Asylantrags abgelehnt.“ Dies sei der Potsdamer Ausländerbehörde „sofort automatisch mitgeteilt“ worden.

Olaf Jansen, Chef von Brandenburgs Zentraler Ausländerbehörde (ZABH), bestätigt: „Die Potsdamer Ausländerbehörde hat uns G. nicht zur Abschiebung gemeldet – obwohl sie dazu verpflichtet war!“

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