Mit zwei Messerstichen tötete der schwarzafrikanische Transsexuelle Hilton Henrico G. (38) laut Anklageschrift im Mai 2024 einen aus Syrien stammenden Wachmann seiner Potsdamer Asylunterkunft. Jetzt kommt heraus: Der Südafrikaner hätte schon 2021 abgeschoben werden müssen. Doch die städtische Ausländerbehörde verhinderte das.
Seit dieser Woche steht G. wegen Totschlags vor dem Potsdamer Landgericht. Verhandelt wird eine weitere Gewalttat:
Laut Anklage soll der abgelehnte Asylbewerber schon im Februar 2023 in einem Übergangswohnheim „eine andere Person mit einem Messer am Arm verletzt haben“.
Aber der transsexuelle Messer-Mann wurde von der Ausländerbehörde weiterhin geduldet. Dabei hätte der Südafrikaner längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen, berichtet die „Bild“-Zeitung.
„Seit Mai 2021 war G. sofort vollziehbar ausreisepflichtig“, wird Matthias Vogt vom Verwaltungsgericht Cottbus zitiert. Er sagt: „Damals haben wir seinen Eilantrag gegen die Ablehnung seines Asylantrags abgelehnt.“ Dies sei der Potsdamer Ausländerbehörde „sofort automatisch mitgeteilt“ worden.
Olaf Jansen, Chef von Brandenburgs Zentraler Ausländerbehörde (ZABH), bestätigt: „Die Potsdamer Ausländerbehörde hat uns G. nicht zur Abschiebung gemeldet – obwohl sie dazu verpflichtet war!“