Am Montag (16.Dezember) stimmt der Deutsche Bundestag über die Vertrauensfrage des Kanzlers ab. Verliert Olaf Scholz (SPD) wie beabsichtigt, steht den geplanten Neuwahlen am 23. Februar vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nichts mehr im Weg. Oder vielleicht doch? Die Hauptstadt schwirrt vor Gerüchten.
Hinter den Hauptstadt-Kulissen wird über einen möglichen Verfassungsputsch des Unionskanzlerkandidaten spekuliert. Der könnte so aussehen:
► Eine „Taurus“-Kriegstreiberkoalition aus Union, „Grünen“ und FDP wählt Friedrich Merz (CDU) noch VOR den geplanten Neuwahlen zum Regierungschef. Die Handhabe dazu bietet Artikel 67 des Grundgesetzes („konstruktives“ Misstrauensvotum).
Begründung: Deutschland brauche nach der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten Donald Trump (20. Januar) SOFORT eine handlungsfähige Regierung!
► Merz ruft nach seiner Wahl den „Verteidigungsfall“ aus, ernennt sich selber zum quasi „Kriegskanzler“ und setzt die Bundestagswahl auf unbestimmte Zeit ab. Möglich wäre das mit Hilfe der 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze.
Es könnte also ein vom Kriegstreiber-Kartell inszenierter Verfassungsputsch drohen! UND: Die FDP-Abgeordneten brauchten zumindest vorerst nicht um ihren Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag zu bangen.
Wieso „Verteidigungsfall“?
Dass man hierzulande jederzeit das Undenkbare denken muss, dürfte seit den Corona-Willkürmaßnahmen auch dem Letzten klar geworden sein. Wie schnell Wahlen abgesetzt bzw. annulliert werden können, zeigt aktuell das Beispiel Rumänien. Ein „Kriegskanzler“ Merz könnte die Bundestagswahl aussetzen mit der Begründung, es drohe eine Beeinflussung durch Russland in den sozialen Medien und Deutschland müsse sich nach der Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine gegen einen „hybriden Angriff“ Russlands verteidigen („Verteidigungsfall“).
„Aus heutiger Sicht“
Merz selbst hat sich die Möglichkeit eines Kanzlersturzes von Olaf Scholz durch das sogenannte „konstruktive Misstrauensvotum“ sogar ausdrücklich vorbehalten. „Aus heutiger Sicht ist das keine Option“, sagte Merz Anfang November in der ARD. „Was in vier Wochen sein wird, weiß ich nicht.“
Der „Bild“-Zeitung hatte Merz zuletzt sibyllinisch gesagt, er habe „kein Gefühl dafür, was im Januar und im Februar nächsten Jahres passieren könnte“.
Fakt ist: Mit einem „konstruktiven Misstrauensvotum“ könnte eine Mehrheit im Bundestag den amtierenden Kanzler OHNE Neuwahlen abwählen und Merz zum Kanzler wählen. Diese Mehrheit hätte eine „Taurus“-Kriegstreiberkoalition aus CDU/CSU, „Grünen“ und FDP. Erst einmal im Amt, könnte ein Kanzler Merz – Stichwort „Verteidigungsfall“ – die Neuwahlen am 23. Februar absagen!