Söder-Justiz verfolgt „Politiker-Beleidigung“ besonders scharf: AfD Bayern schlägt Alarm – Dringlichkeitsantrag zur Meinungsfreiheit!

In allen Bundesländern ermittelt die System-Justiz verschärft wegen „Politiker-Beleidigung“  – besonders scharf und eifrig in Bayern! Im Freistaat unterhalten die politisch weisungsgebunden Staatsanwaltschaften sogar „Sonderdezernate zur Bekämpfung von Hatespeech“. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist alarmiert und will In Kürze einen Dringlichkeitsantrag zum Schutz der Meinungsfreiheit einbringen.

Im Entwurf der Vorlage (liegt dem Deutschland-Kurier vor) wird auf die drakonischen, allerdings noch nicht rechtswirksamen Strafen (480 Tagessätze) gegen DK-Chefredakteur David Bendels verwiesen.

Unter dem Titel „Meinungsfreiheit in Bayern verteidigen – Schutz der Bürger vor unverhältnismäßiger Strafverfolgung“ appelliert die von Katrin Ebner-Steiner geführte AfD-Fraktion an das Landesparlament, die Landesregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an die Kandare zu nehmen und den Justiz-Eifer im Freistaat zu stoppen.

In dem Antragsentwurf heißt es: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Meinungsfreiheit in Bayern stärker verteidigt wird und die Bürger vor unverhältnismäßiger Strafverfolgung geschützt werden.“

Zur Begründung führt die AfD an: „Die Meinungs- und die Pressefreiheit stehen auch in Bayern massiv unter Druck. Die Strafverfolgungsbehörden greifen aktuell zu teils überzogenen Maßnahmen.“

Als Beispiel nennt die bayerische AfD-Landtagsfraktion die Strafbefehle gegen den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels. Dieser soll 210 Tagessätze zahlen allein wegen der Verbreitung eines laut des renommierten Staatsrechtlers Rupert Scholz „eindeutig“ von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckten satirischen Memes im Internet. Die Fotomontage zeigt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einem Plakat, auf dem zu lesen steht: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“

Zusammen mit zwei anderen Veröffentlichungen, die laut Scholz ebenfalls „eindeutig“ von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, summieren sich die vom Amtsgericht Bamberg (Mittelfranken) verhängten Geldstrafen auf absurde 480 Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.

„Politiker müssen mehr aushalten“

Die AfD verweist nicht nur auf das ungewöhnlich hohe Strafmaß – selbst im Falle einer Beleidigung würden die Tagessätze üblicherweise im Bereich zwischen 30 und 40 Einheiten liegen- , sondern auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, der zufolge Politiker „mehr aushalten müssen“ als andere Prominente.

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärte gegenüber dem Deutschland-Kurier zum Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion: „In Bayern wird auffällig oft wegen sogenannter Politikerbeleidigung ermittelt. Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von ‚Hate Speech‘ werden besonders aktiv, wenn grüne Spitzenpolitiker Anzeige erstatten. Dabei finden nicht selten Hausdurchsuchungen statt, die im groben Missverhältnis zum Tatvorwurf stehen und einschüchternde Wirkung haben können. Viele Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Satire und Kunst sind gerade typische Formen der der politischen Auseinandersetzung.“

Maier warnte: „Wer allzu schnell mit den Strafanträgen in den politischen Meinungskampf, unter dem Deckmantel von ‚Hate Speech‘, eingreift, muss sich fragen lassen, wo dies enden soll.“

Dafür ist man im Staate Söder „dran“

Dass die Justiz im Freistaat Bayern mit ihren staatsanwaltschaftlichen Sonderdezernaten besonders eilfertig in Sachen angeblicher Hassrede ist, thematisiert die „Welt“ in einem ausführlichen Artikel, der leider nur hinter der Bezahlschranke zugänglich ist. Das Springer-Portal greift die sogenannte „Schwachkopf“-Affäre heraus.

Zur Erinnerung: Nach einer Anzeige von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem Rentner, weil der die bekannte Werbung eines Shampoo-Herstellers mit einem Scherenschnitt Habecks persifliert hatte. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Dabei hatte der 74-Jährige das Habeck-Meme nicht einmal selbst angefertigt, sondern lediglich weiterverbreitet.

Die „Welt“ führt weitere, „in Bayern auffallend häufige“ Beispiele an:

So musste sich etwa ein Unternehmer für ein Plakat verantworten, das Vizekanzler Robert Habeck („Grüne“) unterstellte, er könne nicht bis drei zählen, garniert mit dem Spruch „Bündnis 90 – grüner Mist“. Hier scheiterte die Staatsanwaltschaft, weil das Amtsgericht Miesbach (Oberbayern) das Plakat als zulässige Meinungsäußerung wertete.

Auch ein zweites Plakat, das Ex-„Grünen-Chefin Ricarda Lang als Dampfwalze zeigte („Wir machen alles platt“), dazu Habeck und Ökosozialistin Annalena Baerbock in kindlich-naiver Pose, ging für das Gericht in Ordnung.

Eine Strafe in Höhe von 9.600 Euro (120 Tagessätze) musste dagegen ein Mann aus Kronach (Oberfranken) zahlen, angezeigt von Baerbock höchstpersönlich. Der Mann hatte sie als „dümmste Außenministerin der Welt“ bezeichnet.

Es hagelte weitere Anzeigen, weil der Beschuldigte den SPD-Politiker Michael Roth u.a. als „Trottel“ beschimpft hatte, die SPD-Politikerin und frühere Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli „muslimische Sprechpuppe“ nannte und die FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit dem Spruch „Adolf lässt grüßen“ bedachte.

In München wurde ein Rechtsanwalt angeklagt und verurteilt. Er hatte im Heckfenster seines SUV ein Videolaufband montiert. Da waren unter anderem die Verballhornungen „Blödbock“ und „Hadreck“ zu lesen. Eine Zivilstreife stoppte ihn. Baerbock und Habeck zeigten den Mann an. Das Amtsgericht München brummte ihm 6.000 Euro Strafe auf.

Missbrauch der Justiz

Der von der AfD geplante Dringlichkeitsantrag resümiert: „Es entsteht bei den Bürgern vielfach der Eindruck, dass die hohen Strafen und Durchsuchungen bei den Beschuldigten zur Einschüchterung oder Abschreckung  genutzt werden und die Justiz zur Bekämpfung von politischen Gegnern oder missliebigen Medien missbraucht wird.“

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