Nach Assad-Sturz: BAMF stoppt Entscheidungen über Asyl-Anträge von Syrern!

Nach dem Sturz des Assad-Regimes und mit Blick auf die unübersichtliche Lage in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Entscheidungen über Asylanträge von Syrern vorläufig gestoppt. Das bestätigte ein Behördensprecher. Die Regelung gelte allerdings nicht für sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, sondern betreffe alle Anträge, bei denen es auf eine Bewertung der Situation in Syrien ankomme.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) erklärte dazu: „Das BAMF schaut sich sehr genau an, wie der Einzelfall gelagert ist. Dazu gehört auch eine Bewertung der Lage vor Ort im Herkunftsland.“

47.000 Anträge werden zurückgestellt

Der überraschende Sturz von Bashar al-Assad in Syrien wirkt sich damit unmittelbar auf die deutsche Asylpolitik aus. Aktuell sind mehr als 47.000 Asylanträge von Syrern anhängig, davon 46.081 Erstanträge. Syrien zählt seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern von Asyl-Migranten noch vor Afghanistan, der Türkei und dem Irak.

Die BMI-Sprecherin wies darauf hin, dass das Bundesamt die Möglichkeit habe, Asylentscheidungen bei einer unklaren Lage zurückzustellen. Dass die Lage in Syrien „unklar ist, sei ja offensichtlich“. Praktisch bedeute das: Die Anträge von syrischen Migranten „werden im Stapel nach unten sortiert und andere Asylentscheidungen vorgezogen.“

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