Das Kartell der beleidigten Majestäten: „Volksverhetzung“ und „Politikerbeleidigung“ – Der Missbrauch des Strafrechts für den Krieg der Mächtigen gegen die Meinungsfreiheit

Eine Analyse des DK-Kolumnisten Martin Friedrich

Hausdurchsuchung für „Schwachkopf“-Spott über Habeck, 1.000 Euro Strafbefehl für „Arschgesicht“, 1.250 Euro für die Titulierung Anton Hofreiters als „hässliche Frau“, gleich 9.600 Euro für die Feststellung „dümmste Außenministerin der Welt“ – es braucht nicht viel, damit die Staatsgewalt friedlichen Normalbürgern, die sich abfällig über die herrschende politische Klasse und ihre ideologischen Dogmen geäußert haben, mit allem auf den Leib rückt, was auch ein zusehends dysfunktionaler Staat an geballter Einschüchterungsmacht zu bieten hat.

Das „Schwachkopf“-Meme

Vorläufiger Höhepunkt: Zwei Strafbefehle in der absurden Höhe von insgesamt 480 Tagessätzen, die das Amtsgericht Bamberg auf Antrag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier David Bendels erlassen hat. 

Anschlag auf die Pressefreiheit

Die Anlässe sind konstruiert – eine satirische Fotomontage, die Faesers gestörtes Verhältnis zu Bürgerrechten aufs Korn nimmt und ihr die Parole „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zuschreibt, ein scharfer Kommentar, der gegen die AfD hetzenden Etablierten-Politikern eine Mitverantwortung für gewalttätige Übergriffe zur Last legt, und die Weiterverbreitung der Meinungsäußerung „Masseneinwanderung ist tödlich!“, mit welcher der AfD-Europaabgeordnete Maximilian Krah ein brutales Messer-Massaker in Frankreich kommentiert hatte.

Tweet des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah: „Masseneinwanderung ist tödlich!“

Die willkürliche Auswahl der Vorwürfe macht zusammen mit der grotesken Höhe der Strafforderung, bei der die Drohung mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe mitschwingt, unmissverständlich deutlich: Faeser führt hier einen weiteren gezielten Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land. 

Bekanntlich ist die vermeintliche „Verfassungsministerin“ mit diesem Übergriff keine Ersttäterin – auch der vorerst an den Gerichten gescheiterte Versuch, das Magazin „Compact“ durch die Hintertüre des Vereinsrechts zu verbieten, ist Bestandteil ihres Feldzugs gegen kritische und unbequeme Oppositionsmedien.

Faeser will einschüchtern

Die Bundesinnenministerin lässt auch gar keinen Zweifel daran, dass es ihr um Einschüchterung geht. „Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat“, schrieb sie am 12. November auf „X“ anlässlich des „Aktionstags gegen Hasspostings“.

Ein Opfer dieses „Aktionstags“ mit fast 130 Polizeimaßnahmen: Der unterfränkische Rentner Stefan Niehoff, den am besagten Tag die Schweinfurter Polizei morgens um sechs aus dem Bett warf, um seine elektronischen Geräte zu beschlagnahmen, weil sich im fernen Berlin der „grüne“ Vizekanzler Robert Habeck von einem geteilten Meme beleidigt fühlte, das ihm über ein verballhorntes Markenlogo das Prädikat „Schwachkopf Professional“ zugedacht hatte.

Niehoff, der mit Frau und behinderter Tochter auf einem Bauernhof in der Nähe von Bamberg (Oberfranken / Bayern) lebt und seine nicht eben üppige Rente mit einem 538-Euro-Job auf einem Wertstoffhof aufbessert, ist bei weitem nicht das einzige Opfer willkürlicher Hausdurchsuchungen wegen konstruierter Delikte von „Politikerbeleidigung“. 

DK-Chefredakteur David Bendels attestiert Innenministerin Faeser (SPD) ein „gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit“

Im Sommer 2023 traf es eine alleinerziehende Mutter in Unterfranken, die Zitatkacheln mit Aussagen von Wirtschaftsminister Habeck, Außenministerin Baerbock, Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner verbreitet hatte, die zwar dem Wortlaut nach nicht authentisch waren, wohl aber den Sinn der tatsächlichen Aussagen zutreffend wiedergegeben hatten. Scholz und Lindner hatten auf einen Strafantrag verzichtet, die beiden „Grünen“-Politiker nicht.

Missbrauch der Ermittlungsbehörden

Die hohe Bereitschaft zum Beleidigtsein seitens „grüner“ Nomenklatura-Politiker ist so bezeichnend wie die Häufung der Fälle gerade in Bayern, wo sich die Strafverfahren wegen Politikerbeleidigung seit 2021 Jahr für Jahr verdoppeln. Besonders eifrig dabei ist das schon erwähnte Amtsgericht Bamberg samt zugehöriger Staatsanwaltschaft. 

Gefragt, warum gerade aus Bayern so viele Hausdurchsuchungen und Verfahren gemeldet würden, hüllt sich Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) auf Journalisten-Nachfragen in vielsagendes Schweigen, hat doch gerade sein Haus aufgrund der fragwürdigen Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten im deutschen Rechtssystem großen Einfluss auf die Schärfe ihres Vorgehens. 

Eisenreichs Sprecher lässt verklausuliert, aber kaum weniger deutlich als Bundesinnenministerin Faeser durchblicken, worum es auch hier in Wahrheit geht: Der Missbrauch von Ermittlungsarbeit zur Disziplinierung der Bürger. „Aktionstage“ mit gebündelten und massierten Razzien dienten laut Ministerium der „Generalprävention“, also der Abschreckung nicht erst durch eine von einem ordentlichen Gericht bestätigten und überprüften Strafe nach Recht und Gesetz, sondern bereits durch das Vorgehen von Sicherheitsbehörden.

Aufgrund dieser DK-Fotocollage stellte Innenministerin Faeser Strafantrag gegen den DK-Chefredakteur David Bendels

Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“: Extrawurst für Politiker

Explizite Grundlage für diese Strafexpeditionen gegen unbotmäßige Bürger und Medien ist der § 188 StGB, der „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ unter Strafe stellt. Wie so vieles, was Deutschland lähmt und nach unten zieht, geht auch diese spezifische Absurdität im deutschen Rechtssystem auf die Merkel-Zeit zurück. Im letzten Merkel-Jahr 2021 bekam die damals schon als „Majestätsbeleidigungsparagraph“ verspottete Norm durch ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ihr heutiges Gesicht.

Die entscheidende Änderung: Neben falschen Tatsachenbehauptungen, also Verleumdungen, wurden als Tatbestand nunmehr auch „Beleidigungen“ von Politikern aufgenommen. Deren Strafbarkeit unter bestimmten Bedingungen ist zwar bereits in § 185 StGB für alle Bürger geregelt. Angehörigen des etablierten Politikerkartells ist das für alle anderen geltende Gesetz offenbar nicht genug.

Die Änderung begründet eine Sonderregelung für Politiker, eingeschränkt durch die schwammige Bedingung, eine strafbare Äußerung müsse „öffentlich“ getätigt worden und geeignet sein, „die öffentliche Betätigung des Betroffenen deutlich zu beeinträchtigen“. Um den Eindruck eines faktischen Politikerprivilegs zusätzlich zu verwischen, wird die Ausweitung damit gerechtfertigt, der „Vergiftung des politischen Lebens“ entgegenwirken zu wollen.

„Vergiftung des öffentlichen Lebens“

Tatsächlich hat die Verschärfung des Paragraphen der Spaltung und Klimavergiftung erst noch kräftig Vorschub geleistet. Die Subjektivität des Sich-Beleidigt-Fühlens öffnet der Willkür und Enthemmung im Vorgehen gegen aufsässige Bürger Tür und Tor. 

Politische Amtsträger sind gegenüber dem Normalbürger oder freien Medien zusätzlich dadurch im Vorteil, dass sie auf Staats- und Steuerzahlerkosten klagen können, während Bürger und Journalisten ihr Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten selbst tragen müssen. Unter dieser Drohung werden sich viele zweimal überlegen, ob sie sich eine kritische Äußerung überhaupt noch leisten können.

Vor allem „Grüne“ machen von der Möglichkeit, ihre dahinschwindende Meinungshoheit im öffentlichen Raum durch juristische Einschüchterung von Bürgern und Medien zu befestigen, reichlich Gebrauch. „Anzeigenhauptmeister“ unter den Ampel-Ministern ist der Vizekanzler und „Klimaschutz“-Minister Robert Habeck mit 805 Strafanträgen seit Amtsantritt, gefolgt von Außenministerin Annalena Baerbock mit immerhin noch 513 Anzeigen.

„Grüne“ stellen den Anzeigenhauptmeister

Sie sind keineswegs die einzigen. Wenige haben die Souveränität, despektierliche Äußerungen einfach zu ignorieren, weil man – wie es für einen Helmut Kohl noch selbstverständlich war – als Politiker, der diesen Beruf schließlich freiwillig gewählt hat, auch etwas aushalten müsse.

CDU-Chef Friedrich Merz hat diese Souveränität jedenfalls nicht. Während Habeck schon wegen „Schwachkopf“-Meme und „Kackhäufchen“-Emoji Polizei und Staatsanwalt losschickt, stellte Merz Strafantrag, weil er im Internet von einem ausfälligen Kommentator als „Suffkopp“ bezeichnet worden war. Kein Wunder, dass die Union zu Habecks „Schwachkopf“-Affäre kaum einen Ton vernehmen ließ.

Bürger verklagen als Geschäftsmodell

An die mittlerweile ins EU-Parlament gewechselte Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann kommen freilich weder Habeck noch Baerbock heran: Pro Monat unterzeichnet die FDP-Panzerhaubitze nach eigenem Bekunden 200 bis 250 Strafanträge; seit Februar 2023 sind auf diese Weise bereits fast 1.900 Anzeigen wegen „Beleidigung“ zusammengekommen.

Das ist auch ein einträgliches Nebengeschäft: Bei Erfolg werden regelmäßig Geldbußen und „Schmerzensgeld“ fällig; bei einer solchen Anzeigenflut kommt da schon einiges zusammen. Eine Parteifreundin Strack-Zimmermanns, die JuLi-Vorsitzende Franziska Brandmann, hat daraus prompt eine Geschäftsidee gemacht und das Abmahnunternehmen „So done“ gegründet, das automatisiert im Internet nach potentiellen „Beleidigungen“ sucht, die Anzeigen mundgerecht vorbereitet und vom eingetriebenen Erlös (Eigenwerbung: „im Schnitt 591 Euro“) eine fette Provision für sich behält.

Dafür bekam sie sogar einen NRW-„Gründerpreis“; CDU-Ministerpräsident Wüst, „Grünen“-Bundesminister Habeck und andere Polit-Prominente machten in Testimonials bis vor kurzem noch Werbung für das Portal, bis ihnen eine Abmahnklage des Medienanwalts Joachim Steinhöfel ins Haus flatterte. Missbrauch des Amts zur Werbung für Privatunternehmen – es gab Zeiten, da mussten Regierungsmitglieder für weitaus weniger schon den Hut nehmen.

Überlastung der Justiz mit Banalitäten

Auch Robert Habeck ist übrigens „Kunde“ des Anzeigenautomaten „So done“ und profitiert davon, dass Gelder von weitaus weniger gut gestellten Bürgern eingeklagt werden. Weniger prominente „Grüne“ möchten da auch gerne „bissl Geld abgreifen“ – wie die frischgewählte Chefin der „Grünen Jugend“ Jette Nietzard, die sich per TikTok bei den als „Bullen“ geschmähten Polizeibeamten beschwerte, dass sie eine Anzeige von ihr nicht schnell genug bearbeitet hätten.

Der aufgebohrte § 188 StGB und seine exzessive Inanspruchnahme vor allem durch Politiker der „Grünen“ hat in den drei Ampeljahren die Anzeigenflut stetig anschwellen lassen. Seit 2019 hat sich die Zahl der erfassten „Äußerungsdelikte“ gegen Politiker der „Grünen“ mehr als versiebenfacht. Die ohnehin überlastete Justiz muss sich mit einem Berg von Banalitäten herumschlagen. Nicht alle sind davon so begeistert wie beispielsweise das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in Bamberg.

Schließlich hätten Polizei und Staatsanwaltschaften durchaus Wichtigeres zu tun, als den Befindlichkeiten einzelner Politiker wegen Internet-Pöbeleien und Emojis nachzukommen. 800 Mörder laufen in Deutschland nach aktuellen Zahlen frei herum, nach fast 146.000 Straftätern wird gefahndet, während die Sicherheitskräfte in Großeinsätzen Telefone und Rechner unbescholtener Bürger beschlagnahmen müssen. Allein die Anzeigewut der FDP-Politikerin Strack-Zimmermann, die lieber austeilt als einsteckt, beschäftigt übers Jahr fünf Staatsanwälte, hat ein Kenner des Rechtswesens ausgerechnet.

Fragwürdige „Volksverhetzung“

Der Gummi-Straftatbestand „Politikerbeleidigung“, nach den Schlagzeilen über den prominentesten Dauerbeleidigten oft auch als „Schwachkopf“-Paragraph bezeichnet, ist dabei nicht das einzige juristische Instrument, mit dem die etablierte Politikerkaste die Justiz gegen Oppositionelle und Andersdenkende in Stellung bringt. 

Noch weitaus größere Sprengkraft hat die einseitige Anwendung des § 130 StGB, der die sogenannte „Volksverhetzung“ unter Strafe stellt. Dem erklärten Sinn nach soll der Paragraph greifen, wenn „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, zu Hass, Gewalt oder Willkür „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ aufgestachelt wird. Strafbar ist auch die Verbreitung entsprechender Inhalte.

Das ist höchst auslegungsbedürftig und öffnet breite Interpretationsspielräume; darin liegt erhebliche Missbrauchsgefahr. Die ungleiche Anwendung des Paragraphen ist bereits im Gesetzestext angelegt. Ausdrücklich wird die Billigung, Leugnung, Rechtfertigung oder Verherrlichung von NS-Herrschaft und NS-Verbrechen unter Strafe gestellt. Für kommunistische oder andere Diktaturen und ihre mörderischen Verbrechen gilt Entsprechendes dagegen nicht.

Interpretationsbedürftige Gesinnungstatbestände

Die Ampel-Regierung hat den „Volksverhetzungs“-Paragraphen noch um zusätzliche Gesinnungs-Straftatbestände erweitert. Nach einer Novelle vom 20. Oktober 2022, trickreich in einem „Omnibus“-Paket aus allen möglichen Rechtsänderungen versteckt und spätabends unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit beschlossen, ist in einem neuen Absatz 5 auch „das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe gestellt.

Das ist gefährlich schwammig und geeignet, die Meinungsfreiheit in einer Weise einzuschränken, welche die kritische Auseinandersetzung mit kontroversen tagespolitischen Themen massiv behindert. Den Hintergedanken sprach eine weniger talentierte „Grünen“-Rednerin auch ganz offen aus: Es geht darum, die ganz große Keule gegen jene auszupacken, die das offizielle Schwarz-Weiß-Narrativ zu Schuld und Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg in Frage stellen.

In der Praxis ist der § 130 StGB längst zur einseitig geführten Allzweckwaffe im „Kampf gegen rechts“ degradiert worden, in dem die etablierte Politik, ihre Vorfeldorganisationen und den unüberschaubaren Sumpf steuerfinanzierter Pseudo-„Nichtregierungsorganisationen“ um die Absicherung der „grün“-linken Diskurshegemonie ringen. Das Messen mit zweierlei Maß gehört untrennbar dazu.

Messen mit zweierlei Maß 

„Grünen“-Politiker benutzen den Gummiparagraphen, um ganze Prozessserien gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke loszutreten. Die Gerichte spielen mit und übernehmen kritiklos selbst an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe, etwa dass es sich bei der Allerweltsformulierung „Alles für Deutschland“ um eine angebliche „SA-Parole“ handele, von der freilich nicht nur Normalbürger, sondern selbst Historiker kaum je etwas gehört haben.

Sogar CDU-Abweichler kann es treffen, etwa den CDU-Landtagsabgeordneten und früheren Landtagspräsidenten Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt, der einen Strafbefehl über 18.000 Euro wegen „Volksverhetzung“ erhielt, weil er mit Bezug auf einen afghanischen Messermörder geschrieben hatte, „dieses Pack muss raus aus Deutschland“.

Mit Geldstrafe wegen „Volksverhetzung“ belegt wurde im Mai auch die AfD-Kommunalpolitikerin Marie-Thérèse Kaiser, weil sie im Zusammenhang mit der großzügigen Aufnahme sogenannter „Ortskräfte“ aus Afghanistan auf eine Statistik zum hohen Anteil afghanischer Tatverdächtiger bei Sexualdelikten die Frage nach „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ in den Raum gestellt hatte.

„Two Tier Justice“

Auf diesen Fall wurde sogar „X“-Chef Elon Musk aufmerksam; immerhin fiel die inkriminierte Äußerung auf seiner Plattform, die ein fundamental anderes, offeneres Verständnis von Meinungsfreiheit pflegt als die deutsche politische Klasse. „Eine Strafe für das Wiedergeben von Regierungsstatistiken?“ fragte Musk ungläubig.

Die Willkür wird offenkundig im Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen unter anderen politischen Vorzeichen. Der ebenfalls wegen Volksverhetzung angezeigte Ehrenpräsident des Fußballvereins Eintracht Frankfurt, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, AfD-Anhängern „ins Gesicht“ zu kotzen, ihnen „Ohrfeigen zu geben“ und „die Türen einzurennen“, hat von der Staatsanwaltschaft Köln selbstverständlich nicht einmal Ermittlungen zu fürchten.

„Another case of two tier justice“, kommentiert Elon Musk, der auch davon Wind bekommen hatte, lakonisch: „Ein weiterer Fall von Zwei-Klassen-Justiz“.

„Nazi“ ist nicht gleich „Nazi“

Die Liste lässt sich beliebig verlängern. Ein Türke, der die Deutschen als „Köterrasse“ beschimpft, hat nichts zu befürchten, denn das deutsche Volk als solches könne man gar nicht beleidigen, meinte die Hamburger Staatsanwaltschaft schon 2017; andere Völker natürlich schon. Oder, aktuell: einem Syrer, der mit Bezug auf den Nahostkonflikt im Netz verkündet, „Warum soll es traurig sein, 6 Millionen Juden zu verbrennen?“, widerfährt selbstverständlich keine Hausdurchsuchung. 

Wer „Grüne“ und „Nazis“ gleichsetzt, begeht laut Bayerischem Obersten Landesgericht Volksverhetzung. Wer auf die gleiche Weise gegen die Opposition hetzt, offenkundig nicht Denn wenn der Zwangsgebührensender NDR die AfD-Chefin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet, fällt das selbstverständlich wiederum unter „Satire“.

Den Bürgern, die durchaus nicht so begriffsstutzig sind, wie die Herrschenden sie gerne hätten, fallen diese doppelten Standards natürlich auf. Die mittlerweile zu beträchtlichem Einfluss herangewachsene Vielfalt der freien und alternativen Medien sowie zensurarme Plattformen wie „X“ leisten dazu enorme Aufklärungsarbeit. Wenig verwunderlich also, dass diese Medien selbst zur Zielscheibe strafrechtlicher Verfolgungsgelüste werden.

Der Gesinnungsstaat delegitimiert sich selbst

Der etablierten politischen Klasse ist der wachsende Unmut über das Um-Sich-Greifen von Meinungsstrafrecht und Gesinnungsjustiz natürlich nicht verborgen geblieben. Ihre Reaktion ist allerdings eher von der Art, wie man sie von in Bedrängnis geratenen autoritären Herrschern erwarten würde: Sie ziehen die Zügel an und schlagen noch heftiger um sich.

Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hat vorgeschlagen, die Strafverfolgung von „Politikerbeleidigung“ noch einfacher zu machen. Sie will aus dem „Schwachkopf“-Paragraphen“ 188 StGB auch noch die Alibi-Bedingung streichen, es müsse sich schon um eine „Beleidigung“ handeln, die das „öffentliche Wirken“ des betroffenen Politikers „erheblich zu erschweren“ vermöge.

Der „Schwachkopf“-Paragraph muss weg!

Das ist nichts anderes als das offene Bekenntnis zu privilegierten Sonderrechten für Politiker ohne jede Begründung, immer schön nach dem Motto: Alle sind gleich, aber einige sind gleicher. Tschüs Rechtsstaat, in dem die Gleichheit aller vor dem Gesetz die oberste Richtschnur sein sollte, hallo autoritärer Gesinnungsstaat mit Klassenjustiz.

Die Selbstdelegitimierung der vom „grün“-linken Ideologenfuror ausgehöhlten und gekaperten Institutionen wird dadurch freilich nur noch schneller voranschreiten. Eine Reformregierung, die sich an die Herkulesarbeit macht, die Hinterlassenschaften des Kartells der beleidigten etablierten Majestäten aufzuräumen, wird daher auch an einer grundlegenden Reform von Justiz und Rechtsordnung nicht vorbeikommen. Ein erster heilsamer Schritt wäre die Abschaffung des unseligen und überflüssigen „Schwachkopf“-Paragraphen 188 StGB.

 

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