Nach dem Terroranschlag von Magdeburg wird über das immer offener zu Tage tretende Staatsversagen diskutiert. Der Deutsche Bundestag will sich damit noch in diesem Jahr befassen. Laut Medienberichten treten der Innenausschuss und das für die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium am 30. Dezember zu Sondersitzungen zusammen.
Dabei sollen
neben Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) u.a. die Präsidenten von Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgeladen werden.
Unklarheit über Gefährderansprache
Inzwischen kommt durch MDR-Recherchen heraus: Die Magdeburger Polizei übermittelte Taleb A. noch im vergangenen Jahr eine schriftliche Gefährderansprache. Zuvor hatte die Polizei eingeräumt, dass eine geplante Gefährderansprache nicht durchgeführt werden konnte, da man Taleb A. nicht angetroffen habe. Ob es erst zum Versuch einer persönlichen Gefährderansprache kam und danach das Schreiben versendet wurde, ist derzeit unklar. Ebenso unklar ist, ob das Gefährderanschreiben von Taleb A. unterzeichnet und zurückgesendet wurde.
Eine Gefährderansprache können Polizeibehörden vornehmen, wenn Personen auffällig, aber noch nicht straffällig geworden sind. Dafür müssen konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Die schriftliche Gefährderansprache liegt dem MDR vor.
Faeser will „jeden Stein umdrehen“
Bundesinnenministerin Faeser kündigte nach dem Anschlag zusätzliche Ermittlungen an, um herauszufinden, welche Behörden zuvor Hinweise auf den Täter hatten. „Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden laufen auf Hochtouren“, tönte sie in einer Mitteilung. Daran sei auch das Bundeskriminalamt beteiligt – „jeder Stein“ werde jetzt „umgedreht“.
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