Nach ihrem gescheiterten „Compact“-Verbot hat es Nancy Faeser jetzt auf den national-konservativen Deutschland-Kurier abgesehen!
Mit mehreren grotesken Strafanträgen versucht die SPD-Bundesinnenministerin, ein der Regierung unbequemes Medium einzuschüchtern. DK-Chefredakteur David Bendels sieht im Vorgehen der (noch) Ministerin einen „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“ und kündigte eine entschlossene juristische Gegenreaktion an.
In ihrem ideologischen Kampf gegen die Meinungsfreiheit hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den Deutschland-Kurier ins Visier genommen. Sie stellte zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Das Amtsgericht Bamberg erließ daraufhin zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 480 (!) Tagessätzen gegen Bendels! Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Faeser stützt sich in ihrem Vorgehen auf den berüchtigten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der, wie zuletzt in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“), zum Vorwand genommen wird, um Kritik an den Regierenden mit einer industrialisierten Einschüchterungskampagne im Keim zu ersticken.
DER JÜNGSTE FALL
Anlass für Faesers jüngsten Strafantrag gegen Bendels ist ein sogenanntes Meme, das der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. In dem durch die Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig gedeckten Beitrag wurde indirekt Bezug genommen auf ein Foto, welches auf dem Twitter-Account (jetzt X) des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde. Dieses zeigte Faeser, wie sie ein ca. Din-A3-großes Banner mit der Aufschrift „WE REMEMBER“ hält.
In einer Bildmontage ersetzte der Deutschland-Kurier das Faeser-Plakat durch die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Dieser rund 13.200 mal aufgerufene Post spielte auf die Rolle Faesers bei der systematischen Aushöhlung von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) an, Stichwort u.a. „Delegitimierung des Staates“. Aufgrund dieser DK-Fotocollage unterzeichnete die Innenministerin am 28. Mai einen Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels.
Am 5. November erließ das durch die „Schwachkopf“-Affäre um den Bundeswirtschaftsminister und „Grünen“-Kanzlerkandidaten Robert Habeck bundesweit in die Skandal-Schlagzeilen geratene Amtsgericht Bamberg, in dessen Einzugsbereich zufällig auch Bendels seinen privaten Wohnsitz hat, Strafbefehl in der unglaublichen Höhe von 210 Tagessätzen.
„Faeser ist eine reale Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit“
Bendels erklärte dazu: „Dieser Strafbefehl ist wie ein weiterer zuvor schon auf Betreiben Faesers ergangener Strafbefehl absurd und nicht nachvollziehbar.“
Der DK-Chefredakteur kündigte an: „Der Deutschland-Kurier wird dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen. Die Strafanzeigen, bei denen es um insgesamt drei voneinander getrennte Vorgänge geht, sind ungeheuerlich und ein neuer Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit durch die Bundesinnenministerin.“
Mit Blick darauf, dass die Bundesinnenministerin qua Amt auch Hüterin des Grundgesetzes ist, unterstrich Bendels: „Die ‚Verfassungsministerin‘ Faeser ist eine reale Gefahr für die verfassungsrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit!“
Nach den Worten von Bendels machen „die grotesken vom einschlägig bekannten Amtsgericht Bamberg erlassenen Strafbefehle deutlich: Einige der weisungsgebundenen und politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaften forcieren derzeit in vorauseilendem Gehorsam ihre Willküraktionen gegen missliebige Medien.“
Mit Befremden erklärte der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers weiter: „Die von der Verfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit wird mit fast schon totalitärer Rechtsbeugung de facto immer weiter ausgehöhlt!“
Darum geht’s in den anderen Fällen
Der Deutschland-Kurier und sein Chefredakteur sollen offensichtlich mundtot gemacht werden. In Bezug auf einen weiteren Strafantrag Faesers die Berichterstattung des Deutschland-Kuriers betreffend summieren sich die nunmehr zwei Strafbefehle auf insgesamt 480 (!) Tagessätze.
Unter anderem ging es dabei um einen vom Deutschland-Kurier geteilten Tweet des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah zum Messer-Amoklauf eines Syrers, der im Juni 2023 im französischen Annecy zwei Erwachsene und vier Kinder auf einem Spielplatz lebensgefährlich verletzt hatte; außerdem störte die Bundesinnenministerin ein Gastbeitrag, den der frühere „Bild“-Politikchef Einar Koch im August 2023 unter der Überschrift „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“ für den Deutschland-Kurier verfasst hatte, nachdem der damalige Vorsitzende der AfD-Fraktion im Augsburger Stadtparlament brutal zusammengeschlagen worden war.
Auch die diesbezüglichen Anzeigen entbehren nach den Worten von Bendels „jeglicher Grundlage“. Bendels betonte: „Die hier in Rede stehenden Beiträge sind eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“
„Big Sister Faeser“: Verbote und Kontrollen
Erst dieser Tage rechnete das liberal-konservative Portal „Tichy’s Einblick“ mit der Noch-Innenministerin ab. Anlass: Am 9. November gedachte ausgerechnet Faeser der friedlichen Revolution in der DDR, bei der Freiheit und Demokratie errungen wurden. Für den TE-Autor Josef Kraus war dies ein „guter Zeitpunkt, daran zu erinnern, wie die SPD-Politikerin in den letzten Jahren daran gearbeitet hat, diese Werte und den Rechtsstaat auszuhöhlen.“
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/big-sister-faeser/
FAZIT: Der Deutschland-Kurier lässt sich von Nancy Faeser, dieser Delegitimiererin von Grundrechten der Verfassung, nicht einschüchtern und wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen!