CDU und SPD in Sachsen wollen zweieinhalb Monate nach der Landtagswahl eine Minderheitsregierung bilden. Nachdem Koalitionsverhandlungen mit dem BSW gescheitert waren, gaben Noch-Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie Minister und Vorstände beider Parteien Einzelheiten für eine künftige Regierungsarbeit bekannt.
Demnach soll künftig ein „Konsultationsmechanismus“ dem Gesetzgebungsprozess vorgelagert werden. „Es wird einen Konsultationsmechanismus geben, der dem eigentlichen Gesetzgebungsprozess vorgelagert ist“, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) bei einer Pressekonferenz am Freitag (15. November) in Dresden. Auf diese Weise sollen alle Landtagsabgeordneten frühzeitig und fortlaufend über geplante Projekte informiert werden, um sich beteiligen zu können.
Der noch amtierende Ministerpräsident Kretschmer ergänzte: Die AfD-Fraktion werde am Anfang des Konsultationsverfahrens genauso befragt. Man wolle „die Leute so aus ihrer Märtyrerrolle herausholen“. Aber es werde keine Zusammenarbeit mit der AfD geben. Man bleibe bei der Abgrenzung zur AfD, betonte Kretschmer.
Der SPD-Landesvorsitzende Henning Homann erklärte, die geplante Minderheitsregierung sei ein „Bekenntnis, Verantwortung zu übernehmen“. Das Konsultationsverfahren sei dabei ein „ernsthaftes Angebot für eine bessere politische Kultur“.
Wie geht es weiter in Dresden?
Die entscheidende Frage lautet jetzt: Bekommt Kretschmer im Sächsischen Landtag überhaupt eine Mehrheit für seine Wiederwahl zusammen?
Laut Verfassung muss der Ministerpräsident binnen vier Monaten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages in geheimer Wahl gewählt werden. Andernfalls wird der Landtag aufgelöst und es kommt zu Neuwahlen. Die Frist läuft Anfang Februar aus.
Michael Kretschmer (CDU) fehlen zehn Stimmen zur absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang – vorausgesetzt, alle Abgeordneten von CDU und SPD stimmen für ihn. Der Sächsische Landtag hat 120 Abgeordnete, die Mehrheit liegt also bei 61. CDU und SPD haben zusammen 51 Abgeordnete.
Für ein erfolgreiches Votum schon im ersten Wahlgang werden also noch zehn weitere Ja-Stimmen benötigt. Das BSW könnte theoretisch 15 Stimmen liefern, die „Grünen“ sieben und die Linken sechs. Bislang hat nur die AfD (40 Sitze) ausgeschlossen, Kretschmer zum Ministerpräsidenten zu wählen.
Ab dem zweiten Wahlgang würde Kretschmer eine relative Mehrheit reichen, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Bedeutet: Dann müssten nicht nur alle Abgeordneten von CDU und SPD für ihn stimmen, es müssten sich außerdem mindestens 19 Abgeordnete der anderen Parteien enthalten, damit Kretschmer zum Ministerpräsidenten gewählt wird.
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