Gastkommentar von Einar Koch: Herr Scholz, feuern Sie diese Ministerin- SOFORT!

Das Netz bebt vor Empörung! Grund ist der neue Anschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Gestalt mehrerer grotesker Strafanträge gegen den Chefredakteur des regierungskritischen Deutschland-Kuriers, David Bendels, aufgrund von angeblich verleumderischen Veröffentlichungen. 

Für DK-Gastautor Einar Koch ist das Maß endgültig voll: Auch wenn die Tage der rot-„grünen“ Minderheitsregierung gezählt sind, Faeser dürfe keine 24 Stunden mehr im Amt bleiben!

VON EINAR KOCH*

Faeser muss weg!

Seit Jahrzehnten liegt ein kleines schwarz-rot-goldenes Büchlein, kaum größer als eine Streichholzschachtel, stets griffbereit auf meinem Schreibtisch. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 6. Auflage“ steht drauf. Erschienen ist es im juristischen Fachverlag „NOMOS“.

Im Mai dieses Jahres wurde dieses Gesetz, das großartigste Gesetz, das Deutschland jemals hervorgebracht hat, 75 Jahre alt. Die insgesamt 146 Kern-Artikel heißen auch „Abwehrrechte”. 

Sie heißen Abwehrrechte, weil sie uns Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen sollen. Diese Rechte waren das Gründungsversprechen der Bundesrepublik Deutschland an seine Bürger – zu einer Zeit, als das Land noch in Trümmern lag. Sie waren die Lehre, welche die junge Bonner Republik aus der Geschichte gezogen hatte. Diese Grundrechte waren zugleich der in Stein gemeißelte Ausdruck eines fortwährend mahnenden Misstrauens gegenüber jeglicher Form staatlicher Anmaßung.

Wie nie zuvor in der Geschichte der Republik begegnet uns diese Anmaßung heute in Gestalt einer die Verfassung seit drei Jahren mit Füßen tretenden Bundesinnenministerin – einer Frau, die qua Amt eigentlich die Schützerin der Verfassung sein sollte. 

Die Tage der rot-„grünen“ Minderheitsregierung sind gezählt – die Tage von Nancy Faeser (SPD) sollten es keine 24 Stunden mehr sein! Diese schon lange untragbar gewordene Ministerin gehört sofort, von gleich auf jetzt, aus dem Amt entfernt. Es wäre ein letzter, wenn auch nur noch symbolischer Dienst, den Bundeskanzler Olaf Scholz nun auch als SPD-Kanzlerkandidat den Deutschen erweisen könnte.

Die dem linksextremistischen Milieu in herzlicher Zuneigung verbundene Innenministerin, die sich vor ihrer Amtszeit nicht entblödete, einen Gastbeitrag für das sogenannte „Antifa“-Magazin zu schreiben, ist eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit und damit für die Demokratie! Nach ihrem krachend gescheiterten „Compact“-Verbot versucht Faeser jetzt, ein Exempel am aufmüpfigen Deutschland-Kurier zu statuieren. Als Volljuristin setzt sich die SPD-Politikerin, wie man unterstellen muss, vorsätzlich und wissentlich über eine der wichtigsten Verfassungsnormen überhaupt hinweg. Denn:

Artikel 5 des Grundgesetzes gibt jedem Deutschen das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere auch Werturteile. 

Dies gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar ungeachtet eines womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Selbst wenn eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, steht sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dennoch unter dem Schutz des Grundgesetzes. 

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kommt es auch nicht darauf an, ob eine wertende Äußerung begründet oder grundlos ist; ob sie emotional geäußert oder eher rational formuliert ist; ob sie als wertvoll oder wertlos, als gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden kann.

Politiker, insbesondere Spitzenpolitiker, müssen dabei selbst ätzende Kritik aushalten – allemal dann, wenn diese Kritik erkennbar als Satire daherkommt. Grenzen setzen die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung. 

Mit dem Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), zuletzt vor vier Jahren verschärft mit Blick auf die sich ausbreitende Diskussionsfreudigkeit in den sozialen Medien, hat sich die Politik eine umstrittene Extrawurst gebraten. Der Paragraf erinnert stark an die „Majestätsbeleidigung“ früherer Zeiten.

Faeser, Habeck und Konsorten überstrapazieren unter Berufung auf diesen Paragrafen das Strafrecht, um Bürger und unbequem gewordene Medien massiv einzuschüchtern. Sie pfeifen insoweit auf die Verfassung. Dass Gerichte dazu die Hand reichen, ist beängstigend. Dass dabei wiederum das in die „Schwachkopf“-Skandalschlagzeilen geratene Amtsgericht Bamberg eine unrühmliche Rolle spielt, ist örtlicher Zufall. Ein Zufall dem Strafmaß nach ist es wohl kaum – angesichts der gerichtlich angeordneten, jedes Maß der Verhältnismäßigkeit sprengenden Hausdurchsuchung bei Rentner Stefan Niehoff.

Ich bin kein Jurist, aber der Verdacht der Rechtsbeugung scheint mir gefühlt doch nahe zu liegen. Auf jeden Fall stellt sich die Frage: Wes Geistes Kind ist eigentlich die Richterin, die Faesers Strafanträge bejaht und die absurd hohen Geldstrafen gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers verhängt hat?

Um die Lächerlichkeit von Faesers grotesken Strafanträgen deutlich zu machen, stelle man sich einmal folgendes im Umkehrschluss vor: Der Deutschland-Kurier hätte der Innenministerin, der gefährlichsten Politikerin, die Deutschland jemals hatte, ein Plakat zwischen die ausgebreiteten Arme montiert, auf dem an Stelle von „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zu lesen gewesen wäre: „Ich liebe die Meinungsfreiheit“. 

Das hätte in etwa den makabren Unterhaltungswert jenes denkwürdigen Gestammels gehabt, mit dem Stasi-Chef Erich Mielke vor 35 Jahren ans Rednerpult der Volkskammer in der untergehenden DDR trat: „Aber ich liebe doch alle, alle Menschen…“. 

Dass Faeser, ausgerechnet Frau Faeser, am 9. November an die Errungenschaften der friedlichen Revolution vor 35 Jahren in der DDR erinnerte, ist an unerträglicher Verlogenheit nicht mehr zu überbieten!

*Einar Koch, Jahrgang 1951, war von 1992 bis 2003 Leiter der Parlamentsredaktion der „Bild“-Zeitung in Bonn und Berlin, Politik-Chef des Blattes und zuletzt Politischer Chefkorrespondent.

 

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