Chatkontrolle und eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung – das hatte die FDP bislang blockiert. Nach dem Ampel-Aus hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt freie Hand für einen noch schärferen Überwachungsstaat!
Hintergrund: Ein von der EU-Kommission eingesetztes Gremium fordert in seinem Bericht, dass Strafverfolgungsbehörden ab 2025 in Echtzeit auf Daten von Handys und Laptops zugreifen können. Ziel ist angeblich, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.
Doch Experten befürchten, dass durch die Hintertür die Grundrechte weiter ausgehöhlt werden.
Kern der brisanten EU-Pläne, die Faeser jetzt ohne die FDP umsetzen möchte: Die Polizei braucht keinen richterlichen Beschluss („Richtervorbehalt“) mehr, um Kommunikation zu überwachen!
Das betrifft womöglich auch verschlüsselte Chats. Ermittler sollen mit Anbietern (z. B. Facebook, Whatsapp, Instagram, Telegram, Signal) zusammenarbeiten, damit ein Sofort-Zugang zu Kommunikationsdaten ermöglicht wird. Dies betrifft auch Metadaten der Chats (Zeit, Ort, IP-Adressen).
Möglich sein soll zudem, dass Ermittler praktisch unbegrenzt auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen können. Dabei geht es darum, Daten von Bürgern „vorsorglich“ zu sichern. Bislang ist dies nur durch einen Abhörbeschluss möglich.
Was hat Faeser vor?
Bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) deutete Faeser kürzlich an, wohin die Reise gehen soll: Demnach will sie in ihrer verbleibenden Amtszeit sowohl eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung als auch eine ausgeweitete Version der bisherigen Gesichtserkennungsvorhaben durchbringen.
So erklärte Faeser auf der BKA-Tagung, die polizeilichen Befugnisse würden vielfach hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. „Exemplarisch die IP-Adressen-Speicherung! Ich bleibe da glasklar in meiner Haltung: Wir brauchen diese Daten. Oft sind sie der einzige Weg, Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen.“
Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt: „Der Datenschutz und folglich die Freiheit sterben damit zentimeterweise. Es geht bei dem Thema um die Balance. Einerseits um effektive Strafverfolgung – dafür muss man an Daten herankommen, das ist richtig. Aber andererseits um das Schützen der Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger.“
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