Um den totalitären Charakter der Regenbogen-Bewegung deutlich zu machen, hatte Taras Maygutiak, AfD-Stadtrat und -Bundestagskandidat der Partei in Offenburg (Baden-Württemberg), nebeneinander zwei Fotos, einmal mit einer Hakenkreuzfahne, einmal mit einer Regenbogenfahne gepostet. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte ihn nun für die Dauer von zwei Jahren zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe. Formal-juristische Begründung: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Außerdem soll der AfD-Kommunalpolitiker 5.000 Euro an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) zahlen sowie 50 Arbeitsstunden beim Ökumenischen Arbeitskreis Asyl Offenburg ableisten.
„Niedrigste politische Verfolgung in schwarzer Kutte“
Maygutiaks Verteidiger kündigte Rechtsmittel an und forderte einen Freispruch. Er warf der Staatsanwaltschaft vor: „Was Sie, gekleidet in eine schwarze Kutte, machen, ist niedrigste politische Verfolgung“. Diese sei allein dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte AfD-Mitglied sei. Die Posts seien eine „klare Distanzierung“ zum Nationalsozialismus.
Maygutiak, in den USA geboren, betonte vor Gericht, er sei „rechts, konservativ, patriotisch, auch national“ – aber kein Nazi. Das Hakenkreuz sei vorliegend zur Dokumentation gedacht gewesen, um den totalitären Charakter der Regenbogen-Bewegung deutlich zu machen.
Der Amtsrichter ließ das nicht gelten und versuchte es mit politisierendem linksgrün-woken Moralismus. Er könne an den Angeklagten nur appellieren, „nachzudenken“: „Ist der Weg der AfD der richtige? Oder ist es nicht eher ein Irrweg?“ Er könne nicht in den Angeklagten hineinschauen – „ob Sie tatsächlich Gegner des Nationalsozialismus sind, vermag ich nicht zu beurteilen“.
Was für verräterische Worte, zeigen sie doch: Der oberste Grundsatz der Rechtsprechung „im Zweifel für den Angeklagten“ scheint in der deutschen Gesinnungs-Justiz nicht mehr zu gelten!