Die „Schwachkopf“-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) weitet sich zu einem Justizskandal aus: Im Mittelpunkt steht das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken). Der skandalöse Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Mit der Materie vertraute Juristen sprechen von strafbarer Rechtsbeugung.
In der Sache geht es um eine Razzia bei einem Rentner und Ex-Bundeswehrsoldaten nach einer angeblichen Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“). Stefan N. (64) aus Burgpreppach nördlich von Bamberg hatte in einem ganz offensichtlich humorvoll gemeinten Beitrag im Netz den Ökosozialisten als „Schwachkopf“ bezeichnet. Das Meme in dem Post auf X persiflierte dazu den Werbeslogan der Shampoo-Firma Schwarzkopf. Abgewandelt hieß es „Schwachkopf Professionell“ und statt des bekannten Scherenschnittes war das Konterfei Habecks zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte inzwischen gegenüber der „Rheinischen Post“ (Düsseldorf) die ganz offensichtlich in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf stehende Hausdurchsuchung. Die Verfolgung des Rentners erfolgte aufgrund des von der Ampel-Koalition neu eingeführten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser stellt nicht systemkonforme Kritik an Politikern unter strenge Strafen.
Nach Ansicht von versierten Juristen, die der Deutschland-Kurier um eine Einschätzung des Falles bat, ist der Beitrag von Stefan N. auf X eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es dränge sich somit der Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB) auf. Darin heißt es: „Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Polizeisprecher: „Erheblicher Rechtseingriff“
Im Zusammenhang mit der Razzia räumte der Polizeisprecher des Präsidiums Unterfranken gegenüber der „Berliner Zeitung“ einen „erheblichen Rechtseingriff“ ein.
Jetzt kommt zudem heraus: Habeck hat die Strafanzeige, die zu der Razzia und der Beschlagnahmung von Computern sowie Handy des Rentners führte, selbst erstattet. „Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg. Ansonsten schweigt sich die politisch weisungsgebundene Behörde zum ganz offensichtlich unverhältnismäßigen Vorgehen der Justiz aus.
In der Folge bekam der Ex-Soldat die volle Härte des „Rechtsstaats“ zu spüren:
► Am Dienstagmorgen (12. November) rückte um sechs Uhr die bayerische Polizei auf richterliche Anordnung zu einer Razzia in Burgpreppach aus. Die Beamten stürmten das Haus des 64-Jährigen, beschlagnahmten alle Mobilfunkgeräte und durchsuchten die Räume des Rentners.
Medienberichten zufolge fand die Hausdurchsuchung im Rahmen eines vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten „nationalen Aktionstags gegen strafbare Hasspostings“ statt; das Landeskriminalamt (LKA) Bayern sprach auf X von einem „Aktionstag gegen Antisemitismus“. Über nähere Details dieses Zusammenhangs sei die örtliche Polizei in Unterfranken nicht in Kenntnis gesetzt worden, betonte der Sprecher des Präsidiums Unterfranken.
Tochter mit Down-Syndrom unter Schock
Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg ist laut Medienberichten von Vorwürfen wegen Volksverhetzung und Beleidigung eines Politikers die Rede. Das inkriminierte Meme soll an „einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt vor dem 20.06.2024“ veröffentlicht worden sein.
Tage nach der Hausdurchsuchung ist die Tochter von Stefan N. noch immer aufgebracht von dem, was der Familie von einer Justiz widerfuhr, die sich zum Büttel des linksgrünen Systems gemacht hat. Das Mädchen hat Down-Syndrom und musste mit ansehen, wie Beamte der Kriminalpolizei ihren Vater um kurz nach 6 Uhr morgens aus dem Bett holten, verhörten und sein Tablet mitnahmen.
Stefan N. sagt, er habe sich nie vorstellen können, „dass es einmal so weit kommen würde“. Das habe „eindeutig DDR-Geschmack“.
Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), kommentierte den Vorgang mit Bezug auf Habeck so: „Er glaubt offenbar, er sei der Gesalbte.“
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) schrieb auf X: „Robert Habeck hat 700 Bürger seit April dieses Jahres angezeigt. Ich bin mir nicht sicher, ob er ein Freund der Meinungsfreiheit und der freien Rede in der Demokratie ist…“
Eines kann der Deutschland-Kurier seinen Lesern/Usern schon jetzt an dieser Stelle versichern: Die „Schwachkopf“-Affäre ist nicht der einzige Fall, in dem eine unsägliche Richterin am Amtsgericht Bamberg eine tragende Rolle spielt. Mehr dazu in Kürze.
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