Nach neun Monaten Haft: „Querdenker“-Gründer Michael Ballweg steht in Stuttgart vor Gericht

Er organisierte die Demos gegen Corona-Willkür, gründete die Bewegung „Querdenken“. Am Mittwoch (2. Oktober) hat in Stuttgart der Mammut-Prozess gegen Michael Ballweg wegen angeblichen Betrugs begonnen.

Die Corona-Willkürherrschaft mit ihren vorgeblichen „Schutzmaßnahmen“ ist noch immer nicht aufgearbeitet – geschweige denn, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. „Querdenken“-Ikone Michael Ballweg hat noch immer zahlreiche Anhänger. Vor dem Gerichtssaal lächelte der 49-Jährige seinen Fans zu, grüßte sie im blauen Kapuzen-Pullover. Sie verehren ihn noch immer als einen mutigen Kämpfer für die Grundrechte.

Für die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist Ballweg ein Betrüger und Steuerhinterzieher. Sie wirft dem ehemaligen IT-Unternehmer versuchten Betrug und Steuerhinterziehung vor. Ballweg soll von Unterstützern rund 1,3 Millionen Euro für den Kampf gegen die Regierung eingeworben, davon aber 575 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Der „Querdenken“-Führer und seine vier Anwälte weisen den Vorwurf entschieden zurück.

Bislang sind 33 Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts angesetzt. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass bis Ende 2025 weiterverhandelt wird.

Ballweg rechnet mit Prozesskosten von einer Million Euro: „Hier wird ordentlich Steuergeld verschwendet – genau wie zu Corona-Zeiten!“

Weil die Behörden von Fluchtgefahr ausgingen, war Ballweg am 29. Juni 2022 in Untersuchungshaft gekommen. Nach mehreren Haftbeschwerden durfte er neun Monate später wieder raus. Während seiner Inhaftierung demonstrierten Unterstützer regelmäßig vor dem Gefängnis.

Ballwegs Anwalt Alexander Christ erklärte zu Beginn des Mammut-Prozesses: „Die Anklage ist lückenhaft und unverständlich. Statt einer Anklageschrift wurde uns ein Erzählungswerk vorgelegt.“

Die Staatsanwaltschaft musste inzwischen einräumen, dass Ballweg die Straftat „Betrug“ in Bezug auf Spendengelder nicht nachgewiesen werden könne. Einigen Unterstützern sei es egal gewesen, ob ihr Geld bei der Querdenken-Bewegung oder bei Ballweg privat landete. Jedoch habe der Angeklagte in seinen Reden und in allen Publikationen suggeriert, dass er zu „100 Prozent ehrenamtlich“ tätig sei. Er habe daher vorsätzlich versucht, seine Anhänger zu betrügen. Der Vorwurf der Geldwäsche übrigens wurde endgültig fallen gelassen.

 

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