Heizungs-Irrsinn: 3,5 Millionen Kamine und Öfen werden im neuen Jahr Schrott!

Ab Januar 2025 müssen deutschlandweit 3,5 Millionen Kamine und Öfen stillgelegt werden, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden. Was kommt da jetzt wieder für ein Irrsinn auf die Bürger zu?

Allein in Sachsen sind zehntausende Haushalte betroffen. Dazu erklärte der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Urban: „Das Heizungsverbot für ältere Kamine ist ein weiterer Tiefschlag in der ganzen Verbotsdiskussion. Gerade in Zeiten explodierender Energiekosten heizt man mit eigenen Holzvorräten unschlagbar günstig. Zusätzlich profitieren Kaminbesitzer von der gemütlichen Atmosphäre. Das Ganz erinnert an die Hexenjagd auf den Dieselmotor.“

Was gilt ab Januar?

Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt ab 2025 in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass ältere Holzöfen, die bestimmte Emissionswerte überschreiten, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Der Grund dafür ist der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht und die Atemwege angreifen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann. Um die gesundheitliche Belastung zu reduzieren, sorgt der Gesetzgeber mit einer entsprechenden Verordnung (1. BImSchV) dafür, dass alte Holzöfen nach und nach durch neue, emissionsärmere Ofengenerationen ersetzt oder zumindest nachgerüstet werden.

Welche Kaminöfen sind verboten?

Die Verordnung betrifft aktuell alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Die Besitzer dieser Öfen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Ab 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Für ältere Kaminofengenerationen gelten die Grenzwerte bereits jetzt.

Saftige Bußgelder drohen

Falls Ihr Kaminofen betroffen ist, muss er umgerüstet werden. Hierbei kann der örtliche Schornsteinfeger helfen. Die Kosten für die Nachrüstung können je nach Ofentyp ab 700 Euro aufwärts betragen, wie das Portal Chip.de informiert. Bei älteren Kaminöfen ist das jedoch oft nicht sinnvoll, da die Kosten für die Nachrüstung und die anschließende Messung höher sein können als der Kauf und die Installation eines neuen Ofens. 

Was ist mit offenen Feuerstellen?

Offene Kamine darf man schon bisher nicht täglich nutzen. Seit Anfang 2018 gilt: „Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden.“ Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Schornsteinfeger-Innungen raten zum Einbau teurer Filteranlagen.

 

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