Haldenwang kündigt neues AfD-Gutachten an – Bewertung auch „sichtbarer Vorgänge“ in Ostdeutschland

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz will bis Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. Das kündigte Behördenchef Thomas Haldenwang (CDU) bei einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages an. Das neue Gutachten werde „unter Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen innerhalb der Partei“ erstellt. Auch „die sichtbaren Vorgänge rund um die Landtagswahlen in Ostdeutschland“ würden dabei berücksichtigt, sagte Haldenwang.

Schon jetzt hat der Verfassungsschutz die AfD als sogenannten „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft und darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: 

  1. Der Verdacht der Verfassungsschützer hat sich nicht bestätigt. Dann müsste der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden. Er halte diese Variante aber für „äußerst unwahrscheinlich“, sagte Haldenwang. 
  2. Der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zur Folge. 
  3. Möglich wäre auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall – etwa mit der fadenscheinigen Begründung, dass sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar beurteilen lasse, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.

Haldenwang verwies vor dem Kontrollgremium des Parlaments u.a. auf die turbulente konstituierende Sitzung des Thüringer Landtages. „All das wird abschließend in unserem Gutachten bewertet“, sagte der Verfassungsschutz-Chef.

Kommt doch ein AfD-Verbotsantrag?

„Experten“ sind sich laut „Bild“-Zeitung angeblich einig: Eine mögliche Einstufung als „gesichert extremistisch und verfassungsfeindlich“ werde „fast zwangsläufig“ zu einem Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führen. Wo das geschrieben steht, bleibt das Geheimnis dieser „Experten“ bzw. der „Bild“-Redaktion.

 

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