Die „Grünen“ wollen noch in dieser Legislaturperiode die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche, also innerhalb der ersten drei Monate, erreichen. Dafür sollen Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches festgelegt werden. „Es ist dringend an der Zeit, das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch – den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch – zu ändern“, heißt es in einem diese Woche gefassten Beschluss der Bundestagsfraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“.
Bei der alternativen Regelung von Abbrüchen solle „die Selbstbestimmung der Schwangeren und ihrer Versorgung in den Mittelpunkt“ gestellt werden, so die Fraktion. „Die bestehende Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ist nicht weiter hinnehmbar“, heißt es weiter. Bei der künftigen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen will sich die Fraktion an den Handlungsempfehlungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ orientieren.
Neben der Straffreiheit bis zur 12. Schwangerschaftswoche soll künftig ein Recht auf Beratung festgelegt werden. Damit würde die bisherige Beratungspflicht mindestens drei Tage vor dem Abbruch entfallen. Die Beratung kann dann auf Wunsch der Schwangeren in Anspruch genommen werden, sie solle „kostenfrei und ergebnisoffen“ sein.
Zudem fordert die „grüne“ Fraktion, dass das „praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als fester Bestandteil zur fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehören“ müsse.