Altparteien machen Thüringer Landtag zum Tollhaus: 
Das Etablierten-Kartell beschädigt die demokratischen Institutionen

„Was die Altparteien heute abgeliefert haben, war ein absoluter Tiefpunkt“, empört sich Björn Höcke, Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag. Alterspräsident Jürgen Treutler (73), der ebenfalls der AfD angehört, hatte da die konstituierende Sitzung des neugewählten Landesparlaments nach wiederholten Unterbrechungen um 16 Uhr 11 auf den kommenden Samstagmorgen vertagt. Ein von den Kartellfraktionen CDU, BSW, SPD und Linke provozierter Eklat hatte es ihm unmöglich gemacht, die erste Landtagssitzung gemäß den Regeln und Gepflogenheiten durchzuführen.

Unter normalen Umständen ist so eine konstituierende Versammlung eine unspektakuläre Veranstaltung. Der älteste Abgeordnete eröffnet die Sitzung mit einer Rede und leitet sie bis zur Wahl eines Landtagspräsidenten. Das Recht, einen Kandidaten für dieses hohe Amt zu benennen, steht nach der Geschäftsordnung der stärksten Fraktion zu. Das ist nach dem Wahlergebnis vom 1. September die AfD, die 32 von 88 Abgeordneten im Thüringer Landtag stellt.

Das Links-CDU-Kartell war übereingekommen, der AfD das Recht auf Besetzung des Amtes des Landtagspräsidenten vorzuenthalten. CDU und BSW wollten deshalb noch vor Konstituierung des Landtags die Geschäftsordnung dahingehend ändern lassen, dass Kandidaten „aus der Mitte des Parlaments“, also auch von anderen Fraktionen, vorgeschlagen werden könnten. Alterspräsident Treutler beharrte darauf, dass nach den geltenden Regeln ein Geschäftsordnungsantrag erst behandelt werden könne, wenn ein Landtagspräsident gewählt sei – so, wie es auch im Thüringer Landtag seit Jahrzehnten üblich war.

Die Kartellfraktionen nahmen das zum Anlass, die Situation zu eskalieren und den Alterspräsidenten in übergriffiger und teils unflätiger Weise anzugehen. Treutler wurde in seiner Rede laufend in ungehöriger Weise unterbrochen, beschimpft, mit permanenten Zwischenrufen und Beleidigungen attackiert. Seine Versuche, mit Ordnungsrufen und Mikrofonabschaltungen für Ordnung zu sorgen, wurden ebenfalls mit Angriffen quittiert. 

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Andreas Bühl trieb die parlamentarische Unanständigkeit so weit, dem Alterspräsidenten vorzuwerfen, sein Festhalten an den Regeln und üblichen Abläufen sei eine „Machtergreifung“. Das gehe „auf keine demokratische Kuhhaut“, ist Philipp Lengsfeld, von 2013 bis 2017 CDU-Bundestagsabgeordneter, entsetzt: „Der Wille der Mehrheit“ zeige „ein ganz hässliches Gesicht“.

Was Bühl und seine Genossen von BSW, Linke und SPD mit dieser bewussten NS-Verharmlosung und anderen gezielten Provokationen bezwecken, ist leicht zu durchschauen: Wenn die AfD auf ihrem Recht und den parlamentarischen Gepflogenheiten beharrt, die man ihr willkürlich vorenthalten will, soll sie als „Blockierer“ hingestellt werden, der „unsere Demokratie“ durch seine Weigerung, den Etablierten zu Willen zu sein, „verächtlich“ mache.

Für jeden unvoreingenommenen Beobachter muss dieser Vorwurf auf das Etablierten-Kartell selbst zurückfallen. Als dessen Anführer beantragt die CDU vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die den Alterspräsidenten verpflichten soll, nach den Wünschen des Kartells zu verfahren.

Wie immer der Verfassungsgerichtshof entscheidet: Den nicht in ihrer Blase gefangenen Bürgern vermittelt das Kartell der Etablierten vor allem die Botschaft, dass es ihm nicht um die drängenden Probleme des Landes zu tun ist, sondern um Sandkasten-Eitelkeiten und das kleinkarierte Bestreben, die von den Wählern als stärkste Fraktion mit einem Regierungsauftrag ausgestattete Kraft mit allen Mitteln von der Macht fernzuhalten und mit kleinkarierten Machenschaften und fragwürdigen Manipulationen um ihre Rechte zu bringen.

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