Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen (1. September) sowie in Brandenburg (22.September) an einer ostdeutschen Landesregierung beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz einem Medienbericht zufolge vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, berichtet das linksgrüne Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ in Bund und Ländern.
Die AfD in Sachsen und Thüringen wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, in Brandenburg als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Dem RND zufolge besteht die Sorge, dass die Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten dann darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch, heißt es unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ weiter.