Mit der Bezahlkarte sollen sogenannte Geflüchtete in Deutschland einkaufen und nur geringe Bargeldsummen abheben können. Jetzt haben zwei Asylbewerberinnen dagegen erfolgreich geklagt.
Das Sozialgericht Nürnberg hat zwei Frauen Recht gegeben, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber geklagt hatten. In Eilverfahren wies das Gericht die Stadt Schwabach (Mittelfranken) an, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen – statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen. Das Bezahlkarten-System ist seit Ende Juni bayernweit eingeführt.
Eine Klägerin führte aus, dass es ihr mit der Bezahlkarte nicht möglich sei, günstig im Internet oder im benachbarten Nürnberg einzukaufen. Auch könne sie nicht ohne weiteres Vereinen beitreten, weil die Überweisung der Mitgliedsbeiträge erst genehmigt werden müsse. Die zweite Klägerin argumentierte ähnlich.
Das Nürnberger Sozialgericht entschied in beiden Fällen, dass die Behörde bei der Entscheidung, wie sie den Asylsuchenden ihre Leistungen zur Verfügung stellt, „zwingend Ermessen auszuüben“ habe. Sie müsse die örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen der Klägerinnen berücksichtigen, sonst drohten diesen „wesentliche Nachteile“.