Es war ein Bild mit Symbolkraft: Nach einem Unfall, wie es hieß, besuchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser dieser Tage auf Krücken die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke in Görlitz. Auch politisch geht die ultralinke SPD-Politikerin nach der vorläufigen Aufhebung des Compact-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht am Stock: Es hagelt immer mehr Rücktrittsforderungen! Faeser duckt sich derweil mit einer advokatischen Erklärung ihres Ministeriums weg.
Eine Faeser-Sprecherin teilte lapidar mit: Das Ministerium werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen und den “prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substanziieren”. Kein Wort mehr davon, dass es Faeser selber war („Ich habe verboten“), die diesen ungeheuerlichen Anschlag auf die Pressefreiheit verübt hat.
Die Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Skandal-Ministerin politisch weiter unter Druck. Kritik kommt nicht nur aus der AfD, sondern auch aus der Union und FDP. Selbst der linke Deutsche Journalisten-Verband (DJV) geht auf Distanz zu Faeser.
„Die Eilentscheidung gegen das Compact-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann.
Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Er warf Faeser vor, ihr Haus habe beim Verbotsverfahren nicht sorgfältig gearbeitet. Gerade auch als Verfassungsministerin hätte Faeser wissen müssen, „dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.“
Kritik kam auch von der FDP: Die Entscheidung des Gerichts sei „peinlich für das Bundesinnenministerium“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sprach von einer „bösen Klatsche“ Sollte das Verbot nun auch im Hauptsacheverfahren scheitern, „war es das“, so Kubicki im Berliner „Tagesspiegel“.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit.