Meinungs(un)freiheit: Rentner wegen Beleidigung verurteilt – Er hatte Politiker als „Lügner“ bezeichnet!

Wird in Deutschland noch Recht gesprochen oder schon Recht gebeugt? Weil ein 69 Jahre alter Mann aus Baden-Württemberg die Kompetenz deutscher Politiker auf Facebook angezweifelt hatte, wurde er wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. 

Die Strafe verhängte das Amtsgericht Biberach (Oberschwaben). Der Angeklagte hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Profil einen provokant-zugespitzten Beitrag geteilt, aus dem ihm nun ein Strick gedreht wurde.

Der geteilte Beitrag enthielt eine Abbildung, die dem Plakat des Mafiafilms „Der Pate“ nachempfunden war. Nur hieß es statt „Der Pate“ auf dem Poster „Die Lügner“. Im Begleittext wurden Politiker (u.a. Olaf Scholz, Nancy Faeser, Karl Lauterbach und Frank-Walter Steinmeier) mit Begriffen wie „respektlos“, „unfähig“, „ehrlos“ und „habgierig“ beschrieben. 

Der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts bewertete diese Charaktersierungen als Überschreitung der freien Meinungsäußerung und als strafbare Beleidigung. Auf den Angeklagten aufmerksam geworden war das Bundeskriminalamt war durch die hauseigene „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI BKA).

Das Gericht blieb bei der Verurteilung unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 1.200 Euro gefordert hatte. Ausschlaggebend für das geringere Strafmaß seien die finanzielle Lage des Angeklagten gewesen sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist.

Die Internet-Meldestelle beim BKA steht bereits länger in der Kritik. Kritisiert wird, dass sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch staatliche und private Meldestellen eine Art zweiten Verfassungsschutz aufgebaut habe, um gegen „Hass und Hetze“ im Internet vorzugehen. Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Medien-Anfrage die Zusammenarbeit u.a. mit der privaten Meldestelle „REspect!“ und weiteren Portalen mit dem BKA. 

Seit dem 01.02.2022 sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem Bundeskriminalamt zu übermitteln. Zur Entgegennahme solcher Meldungen/Denunziationen hat das BKA eigens besagte Meldestelle eingerichtet.

Das jüngste Urteil aus Biberach bestätigt die Sorge des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU), der im Interview mit dem Deutschland-Kurier vor einer „Überstrapazierung des Strafrechts“ gewarnt hatte, um durch die Hintertür des Paragrafen 188 die sogenannte „Delegitimierung der Staates“ ahnden zu können – einen künstlich geschaffenen Begriff des Verfassungsschutzes, den das Strafrecht als Tatbestand gar nicht kennt!

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