Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will laut einem Medienbericht dem Bundeskriminalamt (BKA) die Möglichkeit eröffnen, in „Ausnahmefällen“ heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Dieser schwere Eingriff in die Privatsphäre „soll“, so heißt es, in erster Linie der Terror-Bekämpfung dienen. Kritiker argwöhnen, dass es schnell auch unbequem gewordene Bürger treffen könnte, die allzu ausgiebig von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen.
Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, heißt es den Zeitungen des linksgrünen Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“. Diese Instrumente „sollten“ jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können, heißt es im Bericht.
„Sollten“ lässt aber auch die Tür andere Anwendungsmöglichkeiten offen!