34 Straftaten in 31 Monaten: Die Strafakte dieses Syrers dokumentiert ein einziges Staatsversagen!

Der 17 Jahre alte Syrer Khalil H. wurde am Wochenende dem Haftrichter vorgeführt. Seine Anwältin verdeckte sein Gesicht mit seiner Strafakte. Diese Strafakte ist zugleich das Dokument eines einzigen Staatsversagens: Khalil H. hat es auf 34 Straften gebracht – in 31 Monaten!

Warum ist dieser Gewohnheitsverbrecher noch in Deutschland? Die Strafakte des Syrers Khalil H. (17) ist eine Anklage auch an den deutschen Staat, an eine auf allen Ebenen versagende deutsche Migrationspolitik und an eine linksgrüne deutsche Kuscheljustiz. Diese Strafakte ist ein Schriftstück der Schande, das nur eine Frage hinterlässt: Warum waren Serienkriminelle wie Khalil H. bis zuletzt auf freiem Fuß – warum sind solche Straftäter überhaupt noch in Deutschland?

Khalil H. ist Syrer (geboren in Aleppo), 17 Jahre alt, „Flüchtling“. Er hat in den vergangenen 31 Monaten 34 Straftaten in Deutschland begangen. Die letzte vor einer Woche: H. soll in der Stuttgarter Fußgängerzone mit einem Messer auf eine fünfköpfige Familie losgegangen sein, drei Männer schwer verletzt haben. Einen 37-Jährigen sogar lebensgefährlich.

Am Wochenende wurde H. mit Fußfesseln zum Haftrichter gebracht. Der Jugendliche ist seit Jahren polizeibekannt, gilt als aggressiv und gewalttätig. Das Syrer-Früchtchen blieb trotz mehr als im Schnitt einer Straftat pro Monat auf freiem Fuß. Dass er sich in Deutschland als anerkannter „Flüchtling“ (inklusive Sozialleistungen) aufhalten durfte, hielt H. nicht davon ab, in Stuttgart und Umgebung immer wieder Straftaten zu verüben.

Darunter waren ausweislich seiner Strafakte:

► 15 zur Hälfte schwere Ladendiebstähle

► ein Kreditbetrug

► zwei Sachbeschädigungen

► ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

► Erschleichen von Leistungen

► eine Nötigung, eine Bedrohung, ein räuberischer Diebstahl

► zwei Körperverletzungen, eine davon gefährlich.

Mit dem Messer-Angriff auf eine türkisch-syrische Familie am vergangenen Freitag (2. August) in der Stuttgarter Königstraße, kommt ein „versuchtes Tötungsdelikt“ in der Akte dieses Serienkriminellen hinzu. Erst jetzt will das Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidentin Susanne Bay, „Grüne“) die Ausweisung von H. „prüfen“. Der Ausgang des Verfahrens ist offen, weil derzeit nach Syrien nicht abgeschoben wird – obwohl das Bürgerkriegsland inzwischen als weitgehend befriedet gilt.

 

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