Die AfD setzt sich juristisch gegen die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Streit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Wehr. Dabei geht es um die Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ von Partei und Parteigliederungen.
Konkret legte die AfD Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Münster mitteilte. Das OVG hatte eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Urteile vom Mai nicht zugelassen. Die Verfahren betreffen die Verdachtsfall-Einstufung der Partei als Ganzes sowie zwei weitere Entscheidungen bezüglich der Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen aufgelösten sogenannten „Flügels“.
Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, darf der Verfassungsschutz die AfD bereits jetzt mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Mitte Mai bestätigt.