Der Landesverfassungsschutz in Bayern darf die AfD als sogenannten „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ beobachten. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht am Montag (1. Juli) im Hauptverfahren entschieden. Bereits 2022 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im Freistaat begonnen, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die AfD hatte gegen den Freistaat geklagt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit zu unterlassen.
Die Partei kann nun Berufung einlegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und könnte in letzter Instanz auch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragen. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte im Vorfeld des jetzt ergangenen Urteils angekündigt, im Falle eines Scheiterns der AfD-Klage weitere Instanzen anzurufen.