Knapp zwei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord Stream Pipelines in der Ostsee hat die Bundesregierung indirekt eingeräumt, mehr über Täter, Hintergründe und Auftraggeber zu wissen als bisher bekannt ist. Das legen Antworten des von Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministeriums auf eine Große parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion nahe.
Insgesamt stellten die Abgeordneten Eugen Schmidt, Stefan Keuter und Joachim Wundrak 99 Fragen zu den vier Explosionen am 26. September 2022. Die Antworten der Regierung sind insofern aufschlussreich, als sie mehr zu wissen scheint, als sie zugeben möchte.
Auf die Frage der AfD, ob die Bundesregierung „mittlerweile Erkenntnisse über den oder die Auftraggeber der Personen, welche die Anschläge auf Nord Stream verübten“ habe, antwortet das Justizministerium: „Die Beantwortung dieser Frage muss unterbleiben.“
Vorgeschoben wird ein angebliches Geheimhaltungsinteresse: „Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall weiterhin das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“
Eine Auskunft zu solchen Erkenntnissen würde weitergehende Ermittlungsmaßnahmen „erschweren oder gar vereiteln“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter mit Verweis auf den politisch weisungsgebundenen Generalbundesanwalt.
Auch bei Fragen nach „der Finanzierung der Anschläge“ versteckt sich die Bundesregierung hinter angeblichen „Geheimhaltungsinteressen zum Schutz der Ermittlungen“.