AfD-Mitglieder müssen ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei allerdings noch nicht rechtskräftigen Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die „im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ stünden, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen von zwei Eheleuten ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz wegen ihrer AfD-Mitgliedschaft aberkannt worden war (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das für seine AfD-Rechtsprechung einschlägig bekannte NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte. Dieses hatte unlängst auch die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz für rechtens erklärt.
Bundestags-Gutachten widerspricht
Zu dem aktuellen Urteil schreibt die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ): „Nancy Faeser macht Ernst. Erst vor wenigen Monaten hatte die deutsche Innenministerin weitere Verschärfungen ihres ‚Maßnahmenpakets gegen rechts‘ angekündigt, die jeden Demokraten sorgenvoll stimmen mussten. Nun sind erste Effekte zu sehen. Sie fügen sich in ein beunruhigendes Gesamtbild.“
Brisant: Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten über „Fragen zur Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Waffengesetz“ vor gut drei Jahren festgestellt, dass die Einziehung der Waffenbesitzkarte nicht auf einen generellen Verdacht oder alleinig auf die Mitgliedschaft in einer Partei gestützt werden könne, wenn die betroffene Person keinen Anlass zum Verdacht biete. „Doch in Nancy Faesers Welt gibt es außerhalb ihrer eigenen Kreise offenbar keine unverdächtigen Bürger“, merkt die „NZZ“ an.