Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch (17. Juli) eine Entscheidung der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, bestimmte Teile der COVID-Impfstoffverträge geheim zu halten. Der EuGH ist der Ansicht, dass die Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen (CDU) keinen ausreichenden Zugang zu den Kaufverträgen gewährt habe und dass die Entscheidung der Exekutive, nur geschwärzte Versionen der Verträge zu veröffentlichen, Unregelmäßigkeiten enthalte.
Dem Gerichtshof zufolge hat die Kommission „nicht nachgewiesen, dass ein breiterer Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde“.
Das Urteil erging einen Tag vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments über eine Wiederwahl der CDU-Politikerin als Kommissionspräsidentin. Politische Beobachter in Brüssel halten für möglich, dass das Urteil von der Leyens als sicher geglaubte Wiederwahl gefährden könnte.