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Elon Musk zum „Compact“-Verbot: „Diese Regierung zertritt die Meinungsfreiheit mit Kampfstiefeln“

Der US-Milliardär und X-Eigner Elon Musk gilt als Kämpfer für die Meinungsfreiheit weltweit. Auch er hat sich jetzt in die Debatte um das Verbot des regierungskritischen Magazins „Compact“ durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einem Tweet eingeschaltet, der an Deutlichkeit nichts, aber auch gar nichts zu wünschen lässt: „Diese Regierung zertritt die Meinungsfreiheit mit Kampfstiefeln!“

Das umstrittene Vorgehen Faesers gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland sorgt auch international für Aufsehen. Als bislang prominenteste Stimme hat sich Elon Musk zu Wort gemeldet. Der US-Unternehmer und Milliardär wirft der deutschen Regierung eine systematische Zerstörung der Meinungsfreiheit vor. 

Wörtlich schreibt Musk auf seinem Portal X: „Crushing freedom of speech under a jackboot is what that government is doing“. In der Übersetzung: „Die Freiheit der Meinung mit einem Kampfstiefel zertreten, ist, was diese Regierung tut.“

Innenpolitisch rückt immer mehr das rechtlich fragwürdige Vorgehen Faesers in den Mittelpunkt der Diskussion. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen.

Vereinsrecht als Hebel für Medien-Verbot

Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter hierzulande und ein Grundpfeiler der Verfassung. Sie ist in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. Dort heißt es gleich in Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Das gilt nach Einschätzung namhafter Medienrechtler auch und vor allem für regierungskritische Medien, selbst wenn sie exponiert am Rand des demokratischen Diskurses stehen. Zeitungsverbote sind daher im Gesetz nicht vorgesehen. 

Faeser („Ich habe verboten“) stützt ihr Handeln auf ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“ im Vereinsrecht. Vereine, deren Zwecke oder Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, können demnach verboten werden.

Seit wann ist „Compact“ denn ein Verein?

Faeser legt den Begriff „Verein“ sehr weit aus, was ihr juristisch um die Ohren zu fliegen droht. Diese Einschätzung teilt auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der selber Anwalt ist. Er hat bereits den Rücktritt Faesers verlangt, sollte ihr „Compact“-Verbot rechtlich nicht haltbar sein und gerichtlich aufgehoben werden.

Der Knackpunkt: Die Innenministerin versteht unter Vereinen nicht nur eingetragene Vereine, sondern auch informelle Zusammenschlüsse oder Organisationen. Auch Medienunternehmen in der Rechtsform einer GmbH können nach dieser Auslegung unter das sogenannte Vereinsrecht im Sinne von Faesers ideologischer Deutung der „wehrhaften Demokratie“ fallen.

Folge eines solchen Verbots ist zunächst, dass die bisherige Tätigkeit nicht fortgeführt werden darf und das Vereinsvermögen beschlagnahmt wird. Das betrifft vorliegend unter anderem das von dem betroffenen Unternehmen herausgegebene „Compact-Magazin“, den Online-Videokanal „Compact-TV“ sowie einen Online-Shop.

Auch die Logos der „Compact-Magazin GmbH“ und der „Conspect Film GmbH“ finden sich bereits auf der Liste der in Deutschland verbotenen Kennzeichen. Es dürfen zudem keine Nachfolge- oder Ersatzorganisationen gegründet werden.

Wer dagegen verstößt, kann sich strafbar machen. Paragraf 20 des Vereinsgesetzes sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Handelt es sich um unanfechtbar verbotene Vereinigungen, kann die Strafe noch höher ausfallen.

Missbraucht Faeser ihre Kompetenz?

Genau das werfen die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel der Ministerin vor! Mit dem Verbot des „Compact“-Magazins überschreite die ultralinke SPD-Politikerin ihre Kompetenzen, um kritische Berichterstattung zu unterdrücken. Hinzukommt aus Sicht von Juristen, dass in medienrechtlichen Fragen die Bundesländer zuständig sind.

Das Bundesinnenministerium hingegen sieht die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Der Maßnahme sei eine „intensive Vorbereitung“ vorausgegangen. 

Interessant ist in dem Zusammenhang: Der Verbots-Beschluss in Sachen „Compact“ wurde bereits am 5. Juni im Bundesinnenministerium unterzeichnet. Warum hat Faeser fast sechs Wochen mit der Umsetzung und den Razzien gewartet? Vielleicht um die Sommerpause des Parlaments abzuwarten, um sich im Deutschen Bundestag nicht unbequemen Fragen stellen zu müssen? Und warum wurden wieder einmal ausgewählte Medien ganz offensichtlich über die frühmorgendliche Aktion im Privathaus von „Compact“-Chef Jürgen Elsässer (noch im Bademantel) informiert? Um Faesers „wehrhafte Demokratie“ TV-wirksam zu inszenieren?

Man wird ja noch fragen dürfen. Die Frage ist allerdings: Wie lange noch?

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