Laut Bundesrechnungshof (BRH) haftet Deutschland mit rund 50 Milliarden Euro für hochriskante „Klimaschutz“-Kredite der EU! Die Bonner Rechnungsprüfer monieren in einem Sonderbericht erhebliche Mängel bei der Kreditvergabe durch die Europäische Investitionsbank (EIB). Auf Deutschland entfällt ein Großteil der Haftungsrisiken.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union (EU). Sie hat sich in den vergangenen Jahren auf die Förderung von sogenannten Klimaschutzprojekten spezialisiert. Der Bundesrechnungshof hat sich die Bücher dazu genauer angeschaut. Der BRH beanstandet erhebliche Mängel in Aufsicht und Kontrolle. Drei Viertel der Kredite würden ohne jegliche externe Risikoprüfung vergeben. Auf Deutschland lastet ein Großteil der Haftungsrisiken.
Hohe Risiken für den Bund
Dazu heißt es in dem Sonderbericht der Rechnungsprüfer: Die Europäische Investitionsbank (EIB) sei weder einer externen Bankenaufsicht unterstellt, noch kontrolliere eine unabhängige externe Finanzkontrolle den wesentlichen Teil ihrer Aktivitäten. Ihr Haftungskapital stamme aus den Haushalten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
„Mit der Verwendung öffentlicher Mittel ist eine besondere Verantwortung verbunden. Der Aufsichts- und Kontrollrahmen der EIB ist mit Blick auf die Haftungsrisiken Deutschlands und die EU-Bankenstandards aber nicht ausreichend. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dies zu ändern“, fordert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller und mahnte mehr Transparenz an
Anlass der BRH-Kritik ist die Beteiligung des Bundes an der EIB. Der Bundesrechnungshof hatte geprüft, wie die Bundesregierung ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang wahrnimmt.
Als Förderbank der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) fördert die EIB Investitionen, indem sie Darlehen und Garantien zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellt. Die EIB ist die größte multilaterale Förderbank der Welt mit einer Bilanzsumme von mehr als 500 Mrd. Euro.
Das gezeichnete Kapital aus den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten beträgt derzeit 248,8 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfallen hiervon 46,7 Mrd. Euro. Der Betrag hat sich in den letzten drei Jahrzehnten fast verneunfacht. Hinzu kommen Finanzmittel, die die EIB aus dem EU-Haushalt erhält. „Das birgt ein erhebliches Haftungsrisiko. Denn erleidet die EIB Verluste, die sie nicht selbst tragen kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten Kapital nachschießen, das sie aus ihren jeweiligen nationalen Haushalten finanzieren“, so Scheller.
Fehlende Bankenaufsicht
Geschäftsbanken der Größenordnung der EIB unterstehen in der EU der europäischen Bankenregulierung. Diese legt fest, dass Banken in der EU bei ihren Geschäften und Dienstleistungen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, insbesondere zum Risikomanagement. Eine unabhängige externe Aufsicht soll sicherstellen, dass Banken diese Vorgaben einhalten und über wirksame Schutzmaßnahmen verfügen. Die EIB untersteht indes keiner unabhängigen externen Bankenaufsicht. Stattdessen beaufsichtigt sie sich selbst in einem internen Verfahren. Damit bleibt sie weit hinter den EU-Bankenstandards zurück.
Dazu stellt der Bundesrechnungshof fest: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die EU-Mitgliedstaaten bei der EIB ein geringeres Schutzniveau akzeptieren sollten als Anteilseigner anderer Banken in der EU. Daher empfiehlt der Bundesrechnungshof, unverzüglich eine unabhängige externe Bankenaufsicht für die EIB einzuführen. Dafür sollte sich die Bundesregierung als Anteilseigner einsetzen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Risiken in den Strukturen und in den Geschäften der EIB nicht frühzeitig erkannt und reduziert werden. Denn dem internen Überprüfungs- und Bewertungsprozess der EIB fehlt es nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes an Unabhängigkeit, ausreichenden autonomen Kompetenzen, Einheitlichkeit und Durchsetzungskraft.“
BRH-Präsident Scheller betont: „Die Aufsicht über die EIB sollte gestärkt werden. Der Aufsichtsrahmen ist unvollständig: Das Schutzniveau ist – gemessen an den gestiegenen Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt – zu gering. Darüber hinaus können aber auch große gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden durch Finanzmarktkrisen entstehen, wenn Banken eingegangene Risiken nicht mehr beherrschen.“