Immer mehr namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht äußern Zweifel daran, dass das Verbot des regierungskritischen „Compact“-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gerichtlich Bestand haben wird. In den Chor der Kritiker reihte sich auch der frühere Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein.
Er sagte der FAZ: „Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“
Das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) zitierte mehrere Auffassungen von Experten, die Faesers Vorgehen ebenfalls kritisch sehen. Demnach sagte etwa Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, dass „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.
Fraglich wäre demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf „Compact“ überhaupt anwenden durfte.
David Werdermann, Jurist bei der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), betonte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die presserechtliche Zuständigkeit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen.