Das umstrittene Verbot des „Compact“-Magazins sei „juristisch völlig inakzeptabel“, sagt auch der renommierte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Er schließt sich damit der Einschätzung anderer namhafter Juristen an.
Boehme-Neßler kritisiert: Bundesinnenministerin Faeser bediene sich eines unzulässigen „Tricks“, um das Magazin als Verein leichter verbieten zu können. Volker Boehme-Neßler äußerte sich bei „Welt TV“ und bezog sich damit auf Faesers Gleichsetzung der Medien-GmbH mit einem „Verein“.
Der Jura-Professor (Uni Oldenburg) führte weiter aus: „Wir sehen etwas ganz Problematisches und ganz heikles, nämlich: Eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich aus autoritären Staaten.“
Vor allem das Bundesverfassungsgericht als letztlich entscheidende Instanz habe bisher immer wieder an dem Grundsatz „ohne freie Presse gibt es keine Demokratie“ festgehalten, mahnte Boehme-Neßler. In die Pressefreiheit dürfe man daher nur eingreifen, „wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht“. Aber „diese Abwägung spart sich die Innenministerin“, meint der Staatsrechtler. Denn einen Verein zu verbieten sei „nicht so schwierig“, erläuterte Boehme-Neßler.