„Bürgergeld“: Regierung will Regeln für Arbeitsunwillige verschärfen – Neuer Ampel-Streit so gut wie sicher

Offenbar ist unter dem Druck der Haushaltslöcher auch bei der Bundesregierung der sprichwörtliche Groschen gefallen: Mit schärferen Regeln sollen mehr Bezieher von sogenanntem „Bürgergeld“ zur Arbeitsaufnahme bewegt werden. Aus den Reihen von SPD und „Grünen“ kommen erste Gegenstimmen.

So sollen künftig bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden täglich Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von bis zu drei Stunden (hin und zurück) zumutbar sein. Wer das ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des „Bürgergeld“-Beziehers gezielt nach einer Stelle suchen. Darauf hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer sogenannten „Wachstumsinitiative“ geeinigt. 

Darin heißt es, wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, „wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“. Ausnahmen sollen gelten, wenn Kinder oder Pflegebedürftige zu versorgen sind. Die Kehrtwende ist bemerkenswert insofern, als Arbeits(verhinderungs)minister Hubertus Heil (SPD) bislang stets bestritten hat, dass der leistungsfeindliche „Bürgergeld“-Unfug Menschen davon abhalte, eine Arbeit aufzunehmen bzw. dieser weiterhin nachzugehen. 

Ob die Verschärfungen beim „Bürgergeld“ wirklich kommen, bleibt abzuwarten: Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte eine „eingehende Prüfung“ an. Die „Grünen“ kritisieren die Pläne der Regierung schon jetzt als „wenig hilfreich“.

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