Für Corona-Masken, im Volksmund „Gesichtswindeln“ genannt, die zu Beginn der Hysterie vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestellt, aber nicht bezahlt wurden, muss der Bund (Steuerzahler) mindestens 119 Millionen Euro an einen Lieferanten überweisen. Das Urteil in einem diesbezüglichen Rechtsstreit dürfte Signalwirkung für weitere Klagen haben – dem Steuerzahler droht dann ein Schaden in Milliardenhöhe!
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine millionenteure juristische Niederlage kassiert. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte das Ressort von Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich auf bisher 33 Millionen Euro belaufen. Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen.
Das Urteil könnte – wie schon ein ähnliches Verfahren in zweiter Instanz aus dem Juni – eine Signalwirkung auf rund 100 weitere Klagen im Zusammenhang mit Corona-Masken haben, die vor Gericht anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium diese ebenfalls verlieren, droht insgesamt ein Rekordschaden von 2,3 Milliarden Euro für die deutschen Steuerzahler. Schon jetzt gilt die milliardenschwere Beschaffung von Corona-Masken unter dem damaligen Gesundheitsminister Spahn als einer der größten Steuerverschwendungsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.